Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung

  • Frau Brauer
    Telefon (030) 90296-4210
    E-Mail an Stadtentwicklungsamt

    Fachbereichsleiterin

  • Frau Becker
    Telefon (030) 90296-6421

    Stellv. Fachbereichsleiterin

Informationen

Sprechzeiten

Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

Bereichsentwicklungsplanung, sonstige städtebauliche Planungen

Bereichsentwicklungsplanungen und sonstige städtebaulichen Planungen sind wichtige Planungsinstrumente der Bezirke, welche zwischen der übergeordneten und der kleinräumigen Planungsebene vermitteln.

Ansprechpartner:innen

  • Frau Pützschel
    Telefon (030) 90296-6118

    Hohenschönhausen

  • Frau Becker
    Telefon (030) 90296-6421

    Lichtenberg Nord

  • Herr Radke
    Telefon (030) 90296-6431

    Lichtenberg Mitte

  • Herr Nöske
    Telefon (030) 90296-6433

    Lichtenberg Süd

Bebauungspläne

Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Regelungen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und sind von der Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit dies erforderlich ist.

Ansprechpartner:innen

  • Frau Pützschel
    Telefon (030) 90296-6118

    Die konkreten Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen

Als Instrument für eine gestalterische Steuerung begründet eine Erhaltungsverordnung dem Fachbereich Stadtplanung einen Genehmigungsvorbehalt für alle Veränderungen der Nutzung und der baulichen Anlagen, der zusätzlich zu einer Bau- und/oder denkmalpflegerischen Genehmigungspflicht ist.

Ansprechpartner:innen nach Städtebauliche Erhaltungsgebiete

  • Frau Kuhlmann
    Telefon (030) 90296-6114

    Malchow
    Paul-Koenig-Straße/Titastraße

  • Frau Fritsche
    Telefon (030) 90296-6117

    Wartenberg, Falkenberg

  • Frau Schiemann
    Telefon (030) 90296-6463

    Kaskelstraße/Victoriastadt

  • Herr Braband
    Telefon (030) 90296-6469

    Karlshorst-Prinzenviertel

Sanierungsgebiet

Die Einrichtung von Sanierungsgebieten ist ein wesentliches Element der Stadterneuerung. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen durch die Behebung städtebaulicher Missstände der Verbesserung und Umgestaltung von Gebieten.

Ansprechpartner:innen

  • Herr Radke
    Telefon (030) 90296-6431

    Sanierungsgebiet
    Weitlingstraße und Frankfurter Allee Nord

Milieuschutz

Die Möglichkeit, durch eine Erhaltungssatzung Gebiete festzulegen, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll, ist im Besonderen Städtebaurecht im Baugesetzbuch geregelt. Ziel dieser sog. Milieuschutzsatzungen ist es, die Bevölkerungszusammensetzung vor unerwünschten Veränderungen zu schützen, insbesondere Verdrängungseffekte zu verhindern.

Ansprechpartner:innen

  • Herr Radke
    Telefon: (030) 90296-6431

    Milieuschutzgebiet
    Weitlingstraße, Kaskelstraße

  • Herr Hoffmeister
    Telefon: (030) 90296-6434

    Milieuschutzgebiet
    Weitlingstraße, Kaskelstraße

Gesetzliches Vorkaufsrecht / Negativzeugnis

Der Gemeinde steht nach dem Baugesetzbuch in bestimmten Fällen beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu.

Ansprechpartner:innen

  • Frau Möller
    Telefon (030) 90296-6122

    Negativzeugnis