Förderung für Kinder-, Jugend- und Puppentheater

KiA Förderung

Das KiA-Programm fördert Theaterangebote für Kinder- und Jugendliche. Der Fokus liegt auf Lichtenberger Ortsteilen, in denen es wenige Angebote dafür gibt.

Ausschreibung für das KiA-Programm 2025

Der Ausschreibungszeitraum für Projekte im Jahr 2025 ist abgeschlossen. Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Empfehlung einer Jury. Die ausgewählten Projekte werden im Projektzeitraum vom 12. Mai bis 23. November 2025 durchgeführt.

Die nächste Förderrunde erfolgt vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhaltfür für den Förderzeitraum im kommenden Jahr 2026. Informationen dazu folgen Ende 2025 an dieser Stelle.

Detaillierte Informationen zu den Spielorten können bei Bedarf im Fachbereich Kunst und Kultur im Rahmen einer Beratung erfragt werden.

Spielstättenliste Jugend

  • Spielstättenliste Schwerpunkt Jugend

    XLSX-Dokument (108.2 kB)

  • Spielstättenliste Schwerpunkt Kinder

    XLSX-Dokument (129.2 kB)

Dokumente zum Download

  • Anlage A Antrag und Nachweis

    DOCX-Dokument (43.7 kB)

  • Anlage B Nachweis und Mittelabruf

    DOCX-Dokument (38.5 kB)

Informationen zum Fonds

Das KiA-Programm fördert die Etablierung und Durchführung von Theaterangeboten im Bereich der Performing Arts (Akteur*innen aus den Bereichen Performance, Tanz, Objekt- und Figurentheater, Musiktheater) für Kinder- und Jugendliche in den zwölf Bezirken Berlins. Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung gestellt.

Die Fördermittel werden dafür eingesetzt, Theaterangebote in Stadträumen zu entwickeln, in denen bisher wenig Angebot besteht. Zusätzlich sollen bestehende dezentrale Strukturen im gesamten Stadtgebiet in ihrer Spielfähigkeit erhalten und gestärkt werden.

Dies kann erfolgen indem
  • bereits bestehende Theater, Einzelkünstler*innen sowie freie Gruppen mobil und spielfähig gemacht werden,
  • geeignete Immobilien und Spielmöglichkeiten in unterversorgten Regionen zu festen Standorten entwickelt werden oder
  • bestehende Spielorte unterstützt werden.

Dabei sollen vor allem Ortsteile Lichtenbergs gestärkt werden, in denen bisher wenig Angebote im Bereich Kinder- und Jugendtheater vorhanden sind, um mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Ziel und Gegenstand der Förderung

Ziele sind:
  • die Erschließung und Versorgung von teilbezirklichen Stadträumen mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet,
  • der Erhalt und die Stärkung der bestehenden Standorte der freien Kinder,- Jugend und Puppentheater für den Spielbetrieb,
  • die Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Angeboten der darstellenden Künste,
  • die Stärkung der Arbeits- und Lebensgrundlage von Künstler*innen der darstellenden Künste.

Beantragt werden können
1. Aufführungsprämien für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen
Dazu gehören Theaterangebote für Kinder und Jugendliche, die von Einzelkünstler*innen oder mobilen freien Gruppen in Form von Einzelveranstaltungen/Veranstaltungsreihen in den entsprechenden Stadträumen organisiert und aufgeführt werden. Berücksichtigt werden die Erschließung und Versorgung von teilbezirklichen Stadträumen mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet. Die für den Bezirk Lichtenberg hierzu ausgewiesenen sog. Prognoseräume sind:

Hohenschönhausen-Nord (Prognoseraum-Nr. 1110):
  • Wartenberg
  • z. T. Malchow
  • Falkenberg
  • Neu-Hohenschönhausen
Hohenschönhausen-Süd (Prognoseraum-Nr. 1120):
  • Alt-Hohenschönhausen
Lichtenberg-Mitte (Prognoseraum-Nr. 1140):
  • Friedrichsfelde-Nord
  • Friedrichsfelde-Süd
Lichtenberg-Süd (Prognoseraum-Nr. 1150):
  • Karlshorst

In welchem Prognoseraum eine Adresse genau liegt, kann in der Suchmaske einer Onlinekarte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ermittelt werden.

Die Höhe der Aufführungsprämie beträgt vorbehaltlich Änderungen und/oder Anpassungen seitens der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • 460 € für eine von einer Einzelperson organisierte und aufgeführte Veranstaltung,
  • für jede weitere, insbesondere künstlerisch tätige, Person erhöht sich die Prämie um 310 € pro Veranstaltung.
  • Die max. zu beantragende Summe je Einzelveranstaltung beträgt 1.700 €.
  • Richtwert der Dauer einer Vorstellung sind mind. 45 min pro Vorstellung.

2. Förderung von Spielstätten
Z. B. Projekte von Akteur*innen der Performing Arts für ein junges Publikum mit fester Spielstätte. Hier sind Personal- und Sachausgaben, einschließlich Honorarausgaben und Ausgaben für Dienstleistungen förderfähig.

Förderungen 2025

  • Aufführungen für Kinder und Jugendliche im Sommer 2025

    PDF-Dokument (4.2 MB)

Förderungen aus Vorjahren

Projekte 2022 und 2023 Weitere Informationen