Spielplatzkommission Lichtenberg

Kletteranlage

Spielplatz Sewanstraße/Ontarioseestraße

Die Spielplatzkommission ist ein Koordinierungs- und Beratungsgremium, das bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen mitwirkt sowie Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung von Spielmöglichkeiten im Wohnumfeld unterbreitet.

Sie berät das Bezirksamt bei der Erstellung eines Spielplatzplanes als Teil des Landschaftsrahmenplanes.
Für die Gestaltung von Spielplätzen und für die Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten – zum Beispiel in Parkanlagen, auf Pausenhöfen, Sportplätzen, Wohngrundstücken und Spielstraßen – erarbeitet sie Vorschläge und Anregungen.

Wenn Sie bei der nächsten Sitzung anwesend sein möchten, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle der Spielplatzkommission unter Karin.Zurek@lichtenberg.berlin.de

Die wichtigsten Informationen zur Spielplatzkommission und zu den Spielplätzen

  • Wer sind die Mitglieder der Lichtenberger Spielplatzkommission?

    Mitglieder der Spielplatzkommission sind:
    - die Sachbearbeiterin für Spielplatzentwicklung beim Umwelt- und Naturschutzamt
    - der/ die Sachbearbeiter/in für Spielplatzentwicklung beim Umwelt- und Naturschutzamt
    - ein/e Mitarbeiter/in des Straßen- und Grünflächenamtes/Grünflächenmanagement
    - ein/e Mitarbeiter/in des Schul- und Sportamtes
    - ein/e Mitarbeiter/in des Gesundheitsamtes (Kinder und Jugendgesundheit)
    - ein/e Mitarbeiter/in des Jugendamtes/ Jugend- und Familienförderung
    - ein/e Mitarbeiterin der Leitstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung
    - ein Mitglied des Bezirkselternausschusses Kita
    - ein Mitglied des Bezirkselternausschusses Schule
    - ein Mitglied des Bezirksschulbeirates
    - ein Mitglied aus dem Kinder- und Jugendparlaments
    - der/ die Beauftragte für Menschen mit Behinderung
    - ein Mitglied des Bezirksbeirats von und für Menschen mit Behinderung
    - je BVV-Fraktion eine zu benennende sachkundige Person
    - je Stadtteilzentrum ein/e zu benennende/r sachkundige/r Bürger/in

    Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter durch den jeweils zuständigen Leiter zu benennen.

    Themenbezogen kann die Spielplatzkommission weitere Personen einladen:
    - Bürger, die für Belange von Kindern tätig sind (Bürgerinitiativen, freie Träger)
    - Eltern
    - Sachverständige
    - interessierte Bürger
    - weitere Mitarbeiter des Bezirksamtes

    Vorsitzende der Spielplatzkommission ist das für Spielplätze zuständige Bezirksamtsmitglied, aktuell Bezirksstadträtin und Leiterin des Geschäftsbereichs Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt und Naturschutz Filiz Keküllüoğlu.

    Die Geschäftsführung obliegt der/dem für Spielplatzplanung zuständigen OE-Leiter/Leiterin, derzeit dem Amtsleiter des im Umwelt- und Naturschutzamtes Lichtenberg, aktuell Herr Conrad Masius.

    Die Geschäftsstelle befindet sich beim Umwelt- und Naturschutzamt. Frau Karin Zurek (Spielplatzplanung) koordiniert und organisiert hier die bezirkliche Spielplatzkommission. Ihre Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

  • Wie arbeitet die Spielplatzkommission?

    Die Spielplatzkommission wird mindestens dreimal jährlich einberufen.

    Abstimmungen werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden. Beschlüsse haben empfehlenden Charakter und werden in Form von schriftlichen Vorlagen an die entsprechenden Gremien weitergeleitet.

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Spielplatzkommission?

    Die rechtliche Grundlage für die Lichtenberger Spielplatzkommission ist das Berliner Spielplatzgesetz, insbesondere der Paragraph sechs.
    Dort heißt es:

    § 6
    Spielplatzkommission
    Das Bezirksamt bildet eine Spielplatzkommission und beruft Eltern, Lehrer sowie andere Sachverständige als Mitglieder. Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten.

    Hier finden sie den Link zur aktuellen Gesamtausgabe des Gesetzestextes
    Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze

  • Welche Arten von Spielplätzen gibt es in Lichtenberg? Und wie viele Spielplätze gibt es hier insgesamt?

    Im Bezirk Lichtenberg gibt es 136 Spielplätze.
    Davon sind 10 Wasserspielanlagen, 11 Skateranlagen und 43 Ballspielplätze (z. B. Bolzplätze, Basketball, Volleyball, Calisthenics, etc.). Aktivplätze mit Aktiv- und Fitness-Angeboten finden Sie 22 im Bezirk.
    (Stand: Okt. 2024)

  • Wie werden die Spielplätze unterhalten und wer ist dafür zuständig?
    Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) gewährleistet die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen. Gemäß AV Verkehrssicherheit öffentliche Kinderspielplätze von 02. Juni 2021 hat das SGA folgende Aufgaben:
    • wöchentliche visuelle Kontrolle mit Funktionskontrolle der Spielplätze (erfolgt durch vier Kontrolleur*innen, die auch kleinere Reparaturen durchführen)
    • Gewährleistung der Sauberkeit der Spielplätze (obliegt den Revieren)
    • monatliche Kontrollen und Reparaturen (erfolgen durch eine vom SGA beauftragte Fachfirma)
    • umfassende Jahreshauptuntersuchungen (erfolgen ebenfalls durch eine Fachfirma)
  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Anregungen oder Schadensmeldungen habe?

    Mit Vorschlägen und Anregungen zu Spielplätzen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Spielplatzkommission unter Karin.Zurek@lichtenberg.berlin.de

    Haben Sie einen Schaden oder einen anderen Mangel am Spielplatz oder an den Spielgeräten zu melden, wenden Sie sich bitte an das Straßen- und Grünflächenamt unter SGA@lichtenberg.berlin.de

  • Kann ich meinen Hund auf den Spielplatz mitnehmen?

    Im § 6 Absatz 1 Nr. 3 Grünanlagengesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass das Mitnehmen von Hunden auf Kinder- oder Ballspielplätze verboten ist.

    Eine Ausnahme davon stellen Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde dar. Diese sind erlaubt.

  • Zu welchen Uhrzeiten darf der Spielplatz genutzt werden?

    Öffnungs- oder Schließzeiten gibt es bei den Spielplätzen nicht, jedoch müssen die Ruhezeiten aus dem Landesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden:

    Zwischen 22:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens darf auf dem Spielplatz kein Lärm gemacht werden. Zu allen anderen Zeiten kann nach Herzenslust gespielt werden.

  • Geschäftsordnung der Lichtenberger Spielplatzkommission

    PDF-Dokument (115.1 kB)

Geschäftsstelle der Spielplatzkommission

Karin Zurek