Guten Tag und herzlich willkommen auf den Seiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die Finanzierung aller Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zuständig.
Das Aufgabengebiet umfasst beispielsweise
• Kostenrechnungen für ambulante Hilfen prüfen und bezahlen
• Pflegegeld für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien auszahlen
• Rechnungen von Heimen und betreuten Wohnformen prüfen und bezahlen
• Anträge auf einmalige finanzielle Hilfen bearbeiten
• Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten
• Heranziehung zu den Kosten der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen.