- zwei Mitglieder sowie maximal vier stellvertretende Mitglieder aus der Gesamtelternvertretung (GEV) jeder Schule des Bezirks
- zwei Sprechende sowie maximal vier stellvertretende Sprechende der Erziehungsberechtigten jeder staatlich anerkannten Ersatzschule des Bezirks mit beratender Stimme
- eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie mind. eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden
- zwölf Mitglieder sowie maximal 24 stellvertretende Mitglieder für den Bezirksschulbeirat
- zwei Mitglieder sowie maximal vier stellvertretende Mitglieder für den Landeselternausschuss
- ein Mitglied sowie maximal zwei stellvertretende Mitglieder für den Landesschulbeirat
- Wahrnehmung der Interessen der Eltern in schulischen Angelegenheiten
- Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat
- Informationsschnittstelle zu den Erziehungsberechtigten der jeweiligen Schule
Sie erhalten wichtige Information von der Schulaufsicht, Schul-und Sportamt, aus den Landesgremien und aus dem BSB, um dann über die Themen in ihrer Gesamtelternvertretung (GEV) zu berichten.