- zwei Mitglieder sowie maximal vier stellvertretende Mitglieder aus der Gesamtkonferenz (GK) jeder Schule des Bezirks
- zwei Sprechende sowie maximal vier stellvertretende Sprechende des pädagogischen Personals jeder staatlich anerkannten Ersatzschule des Bezirks mit beratender Stimme
- eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie mind. eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden
- zwölf Mitglieder sowie maximal 24 stellvertretende Mitglieder für den Bezirksschulbeirat
- zwei Mitglieder sowie maximal vier stellvertretende Mitglieder für den Landesausschuss des pädagogischen Personals
- ein Mitglied sowie maximal zwei stellvertretende Mitglieder für den Landesschulbeirat
Aufgabe des Bezirksausschusses des pädagogischen Personals ist, die
- Wahrnehmung der Interessen des pädagogischen Personals in Angelegenheiten der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk
- Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat
- Informationsschnittstelle zu dem pädagogischen Personal der jeweiligen Schule.
Mitglieder erhalten wichtige Informationen von der Schulaufsicht, aus dem Schul-und Sportamt, aus den Landesgremien und aus dem Bezirksschulbeirat, um dann über die Themen in ihrer GV zu berichten.