Mängelbeseitigung an baulichen Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr

Im Einzelfall ist eine Aufgabe der Bauaufsicht die Überprüfung von baulichen Anlagen zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ihre Nutzung muss zweckentsprechend und frei von Missständen erfolgen.

Gebäude sind in dem Zustand zu erhalten, der den bei der Errichtung geltenden Vorschriften entspricht. Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Bauaufsicht einschreiten, sofern der Verantwortliche (zum Beispiel Eigentümer, Pächter, Verwalter) seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Bei Wohnungsmängeln wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartner/innen der Bauaufsicht nach Straßennamen.