Baulärm, Staub auf Baustellen

Ein Ingenieur besichtigt eine Baustelle

Baustellen sind gemäß § 11 Bauordnung Berlin (BauOBln) so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert oder beseitigt werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen.
Für Beschwerden über Umweltbelastungen durch Lärm und Staub, die von Baustellen ausgehen, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig.

Weitere Informationen zu Baulärm