Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
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Inhaltsspalte
Baugenehmigungsverfahren
Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen gemäß § 59 der Bauordnung Berlin einer Baugenehmigung soweit nicht die §§ 60-62 zutreffen.
Unter Änderung ist die nicht unerhebliche Umgestaltung einer baulichen Anlage, also beispielsweise der Ausbau eines Dachgeschosses, zu verstehen. Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Eine solche liegt vor, wenn beispielsweise Wohnräume als gewerbliche Büro-, Praxis- oder Gewerberäume genutzt werden sollen.
Abbrüche baulicher Anlagen sind anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
Benötigt werden der Bauantrag, die Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, Bauvorlagen, gegebenenfalls bautechnische Nachweise. siehe Bauverfahrensverordnung BauVerfV)
Wegen der Vielzahl der für Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung stehenden individuellen Vordrucke sind diese nachfolgend nicht einzeln aufgelistet. Vordrucke der Berliner Bauaufsicht
Bearbeitungszeit
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über Ihren Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald die vollständigen Bauvorlagen und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen anderer Ämter und Behörden sowie erforderliche Nachweise vorliegen.
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Bürgertelefon 115
Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ereignisse führen zu einem hohen Anrufaufkommen und leider zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Bürgertelefons 115. Bitte nutzen Sie auch die schriftlichen Kontaktwege der Behörden.
Telefon: (030) 115
Montag – Freitag von
07:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Postanschrift
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Postfach
10360 Berlin
Vermittlung
Telefon: (030) 90296-0
Kinderschutz-Hotline
(030) 610066