Fortbestehendes Grillverbot in Lichtenbergs Parks und Grünanlagen
Bild: BA Lichtenberg
Pressemitteilung vom 10.07.2026
Das Bezirksamt Lichtenberg weist darauf hin, dass in allen öffentlichen Grünanlagen gemäß § 6 Absatz 2 des Berliner Grünanlagengesetzes das Grillen grundsätzlich verboten ist. Wer zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt ausdrücklich auch im Fennpfuhlpark (10369 Berlin), im Stadtpark Lichtenberg (10367 Berlin) und im Rudolf-Seiffert-Park (10369 Berlin), wo bis April 2022 eine Ausnahmeregelung bestand, aber auch in jeder anderen Grünanlage unseres Bezirks.
Bezirksbürgermeister, Martin Schaefer (CDU): „Das Grillverbot in Lichtenberg gilt seit vier Jahren und hat sich bewährt. Viele Rückmeldungen haben bestätigt, dass die Aufenthaltsqualität gestiegen ist und die Müllbelastung enorm nachgelassen hat. Leider lassen aber immer noch einige Parkbesucherinnen und -besucher ihren Müll einfach liegen, statt ihn zu entsorgen, Ratten sind deswegen immer wieder ein Problem. Bezirkliche Grünanlagen sowie ihre Pflanzen- und Tierwelt leiden darunter. Wir wollen daher daran erinnern: Das Grillverbot gilt weiterhin grundsätzlich. Rücksicht und Sauberkeit erhalten unseren Bezirk lebenswert für alle – machen Sie mit!“