Allgemeinverfügung zur Untersagung von bestimmten Hilfsmitteln im Pferdesport
Pressemitteilung vom 11.06.2026
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin hat am Donnerstag, 11. Juni 2026 eine tierschutzrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Verwendung von Zungenbändern, Zugwatte sowie ziehbaren Ohrenkapuzen im Pferdesport untersagt wird.
Die Regelung dient dem Schutz der betroffenen Equiden vor tierschutzwidrigen Belastungen. Nach aktueller fachlicher Bewertung sind die genannten Hilfsmittel geeignet, Schmerzen, Leiden oder Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes zu verursachen. Mit dem Verbot soll sichergestellt werden, dass das Wohlbefinden der Tiere im Rahmen sportlicher Nutzung nicht beeinträchtigt wird.
Die Maßnahme stützt sich auf § 16a Abs. 1 Tierschutzgesetz sowie das verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes gemäß Artikel 20a Grundgesetz. Die Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Einhaltung der Regelung wird durch die zuständigen Ordnungsbehörden überwacht; bei Verstößen können tierschutz- und ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Hintergrund der Allgemeinverfügung ist, dass die untersagten Hilfsmittel mit Eingriffen in die natürliche Funktionsweise von Zunge und Gehör der Pferde verbunden sind und zugleich eine gezielte Beeinflussung des Verhaltens während sportlicher Belastung bewirken können. Aus tierschutzfachlicher Sicht sind derartige Maßnahmen insbesondere dann kritisch zu bewerten, wenn sie über eine lediglich kurzfristige und geringfügige Beeinflussung hinausgehen und dadurch das Wohlbefinden der Tiere nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
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Allgemeinverfügung Pferde-Equipment vom 11. Juni 2026
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