Bezirksamtsbeschluss zur Verwendung des Sondervermögens für Infrastrukturinvestitionen

Pressemitteilung vom 09.06.2026

Das Bezirksamt Lichtenberg hat in seiner Sitzung am Dienstag, 9. Juni 2026 einen Beschluss zur Verwendung der Mittel für Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 19,166 Mio. Euro gefasst.

Unter Berücksichtigung der Förderkriterien wurden folgende Maßnahmen in Lichtenberg priorisiert ausgewählt und nun beschlossen:
- Abriss und Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) „Funkloch“ im Malchower Weg 48
- anteilige Modernisierung des bezirklichen Rechenzentrums (RZneu)
- Grundlegende Erneuerung der Pablo-Picasso-Straße
- Bau einer Flutlichtanlage für das Stadion Fischerstraße 15
- Neubau einer Wasserleitung im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Herzberge
- Instandsetzung der Weitlingstraße 11
- Bauliche Maßnahmen in der HOWOGE Arena Hans Zoschke
- Prüfung der Umsetzbarkeit der Maßnahme „Neue Sportanlage in Karlshorst“ bis 1. Juni 2027

Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU): „Mit dieser Entscheidung können wir wichtige Maßnahmen umsetzen, die ohne das Sondervermögen aktuell unmöglich gewesen wären. Das Geld kommt also an – und es wird sichtbare Veränderungen bewirken. Ich bin den Ämtern sehr dankbar, dass wir eine ausgewogene Liste beschließen konnten. Alt- und Neuhohenschönhausen, Alt-Lichtenberg, Friedrichsfelde und Rummelsburg finden hier Berücksichtigung. Karlshorst kann endlich einen Sportplatz erwarten, auch wenn hier noch vorbereitende Arbeiten erledigt werden müssen. Mit dem bezirklichen Rechenzentrum machen wir außerdem unsere eigene Technik krisenfest im Sinne des Bevölkerungsschutzes. Jetzt heißt es loslegen, damit wir schnell die Auswirkungen erleben können.“

Hintergrund: Der Bund überlässt den Ländern einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ für Sachinvestitionen in die Infrastruktur. Berlin erhält 5,2198 Mrd. Euro – jedem Bezirk stehen damit 19,166 Mio. Euro zum Abbau von Defiziten im Bereich der Infrastruktur zur Verfügung, die in der Aufgabenzuständigkeit des Landes Berlin liegt.

Die Förderbedingungen regeln das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) und eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Der Fokus der Sachinvestitionen liegt auf Infrastrukturbereichen, die Landes- oder kommunale Aufgaben erfüllen: beispielsweise für Bildung und Betreuung, Verkehr, Bevölkerungsschutz, Energie und Wärme, Forschung, Entwicklung und Digitalisierung. Investitionen dürfen nicht vor dem 1. Januar 2026 begonnen haben, müssen bis zum 31. Dezember 2036 vom Land Berlin bewilligt und bis zum 31. Dezember 2042 vollständig abgenommen sein. Die Förderung erfolgt für konkret abgrenzbare Einzelmaßnahmen mit mindestens 50.000 Euro Investitionsvolumen.
Bezirkliche Förderkriterien waren die Berücksichtigung aller Regionen und eine Sichtbarkeit für die Lichtenberger Bevölkerung. Alle bezirklichen Projekte stehen unter Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses.

Das Bezirksamt wird den Beschluss über die Verwendung der Mittel für die genannten Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg zur Kenntnis vorlegen.