Allgemeinverfügung zur Vorbeugung gegen die Newcastle Krankheit bei Vögeln

Pressemitteilung vom 19.05.2026

Der Bezirk Lichtenberg erlässt eine Allgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung sowie zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit bei Vögeln. Mit der Allgemeinverfügung wird insbesondere auf das aktuelle Ausbruchsgeschehen der Newcastle Krankheit und das daraus folgende Risiko der Einschleppung und Weiterverbreitung des Erregers reagiert.

Das darin angeordnete Veranstaltungsverbot dient dem Schutz empfänglicher Geflügelbestände und der Verringerung seuchenhygienischer Risiken durch das Zusammenführen von Geflügel oder sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Dies betrifft insbesondere die Einbeziehung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten, Geflügelschauen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben sowie zusätzliche Untersuchungsanordnungen bei bestimmten Verlustraten oder auffälligen Veränderungen der Legeleistung oder Gewichtszunahme.

Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln. Sie wird durch das Paramyxovirus (APMV) verursacht und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Diese Tierseuchenallgemeinverfügung dient der Umsetzung der Maßregeln des europäischen und nationalen Tiergesundheitsrechts.

  • AV zur Vorbeugung gegen die Newcastle Krankheit bei Vögeln

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