Für viele Tierhalterinnen und Tierhalter ist der Urlaub nur komplett, wenn das geliebte Haustier mitreisen kann. Doch wer mit Haustier verreist, muss sich verpflichtend und rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen informieren sowie tierärztliche Termine frühzeitig zu planen. Diese beinhalten in vielen Fällen besondere Anforderungen wie Impfungen, veterinärrechtlicher Zertifikate, Mikrochip-Kennzeichnung, tierärztliche Bescheinigungen oder Quarantäneauflagen.
Filiz Keküllüoğlu, Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt und Naturschutz (Bündnis 90/Die Grünen): „Haustiere sind Familienmitglieder und fahren oft auch mit in den Familienurlaub. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten, über die wir hiermit alle Tierhaltenden informieren wollen, damit dem Urlaub nichts im Wege steht. Ich wünsche allen menschlichen und tierischen Lichtenberger:innen schöne Sommerferien.“
Vor Reiseantritt sollte unbedingt Rücksprache mit der zuständigen konsularischen Vertretung des Reiselandes gehalten werden. Diese kann verlässliche Auskunft über die aktuellen Regelungen und die notwendigen Dokumente geben. Änderungen in Drittstaaten-Regelungen (z. B. außerhalb der EU) können kurzfristig erfolgen.
Je nach Land sind tierärztliche Zertifizierungen und Dokumente erforderlich, die nur durch amtlich zugelassene Tierärzt:innen oder Veterinärbehörden ausgestellt werden dürfen. Zu den häufig geforderten Nachweisen zählen unter anderem ein gültiger EU-Heimtierausweis, eine Tollwutimpfung mit ausreichendem Schutzstatus und ggf. eine Bestätigung über eine Antikörper-Titerbestimmung (bei Reisen in bestimmte Drittländer). Für die Ausstellung solcher Bescheinigungen gelten teils feste Fristen, die bei der Reiseplanung unbedingt beachtet werden müssen. Diese Dokumente müssen in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vor der Einreise ausgestellt werden.
An Grenzübergängen ist die vollständige und korrekte Vorlage aller erforderlichen Reisedokumente für das Tier verpflichtend. Fehlende oder ungültige Unterlagen können zu einer Zurückweisung, Quarantäne oder sogar zur Einreiseverweigerung führen.
Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften liegt bei Tierhalterin bzw. -halter. Weitere Informationen des BMLEH: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html