Der Bezirk Lichtenberg wird das städtebauliche Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung auch weiterhin im Lichtenberger Weitlingkiez anwenden. Dies wurde unter anderem im Ergebnis einer Nachuntersuchung mit Haushaltsbefragung entschieden.
Die soziale Erhaltungsverordnung gilt in Lichtenberg in den Gebieten „Kaskelstraße“, „Weitlingstraße“ und „Fanningerstraße“. Diese Erhaltungsgebiete sind zeitlich nicht befristet. Es wird jedoch in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen noch vorliegen, um den rechtssicheren Einsatz des städtebaulichen Instruments zu gewährleisten.
Eine solche Nachuntersuchung gab es im Zeitraum von August 2024 bis zum ersten Quartal 2025 im Weitlingkiez. Es wurde die städtebauliche Situation erhoben, vorgenommen wurden zudem eine Infrastrukturanalyse und eine Haushaltsbefragung in Form einer Vollerhebung. An der Befragung haben sich 25,9 Prozent der angeschriebenen Haushalte beteiligt, das ist im berlinweiten Vergleich eine hohe Quote. Die Analyse belegt, dass aufgestellte Erhaltungsziele mit der sozialen Erhaltungsverordnung erreicht wurden.
Bezirksstadträtin für Bauen, Stadtentwicklung und Facility Management, Camilla Schuler (Die Linke): „Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein unverzichtbares Instrument, um die Vielfalt und den sozialen Zusammenhalt in unserem Bezirk zu bewahren. Gerade in Gebieten wie dem Weitlingkiez, die von Verdrängung und sozialen Herausforderungen geprägt sind, müssen wir alles tun, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.“
Der Erhalt des Wohnungsschlüssels und der bedarfsgerechten Wohnungsbelegung sowie die Begrenzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen der bezirklichen Genehmigungskriterien sind wesentliche Erfolge des Erhaltungsgebiets „Weitlingstraße“. Dennoch liegen die Voraussetzungen für die soziale Erhaltungsverordnung weiterhin vor: Es gibt Potenzial zur Aufwertung des Wohn- und Gebäudebestands und zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Trotz steigender Angebotsmieten und Modernisierungen trägt das Quartier weiterhin zur Versorgung mit günstigem Wohnraum in einer attraktiven städtischen Lage bei: Das soziale Erhaltungsgebiet „Weitlingstraße“ ist noch durch eine gemischte Bevölkerungszusammensetzung geprägt.
Im Rahmen der Befragung wurde festgestellt, dass zielgruppenspezifische Angebote und Einrichtungen im Kiez intensiv genutzt werden. Ferner gibt es einen überdurchschnittlich hohen Anteil von einkommensarmen Haushalten und viel Altersarmut im Gebiet. Die Verdrängungsgefahr ist nach wie vor groß. Die bei der Festsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung – auf Grundlage der Untersuchung im Jahr 2018 – formulierten, negativen städtebaulichen Folgewirkungen bei einer Veränderung von Teilen der Wohnbevölkerung sind weiterhin zu befürchten. Dazu gehören der Verlust günstigen Mietwohnraums, der bedarfsgerechten Nutzung des Mietwohnraums und der sozialen Mischung. Deshalb ist der Einsatz der sozialen Erhaltungsverordnung weiterhin erforderlich und geeignet, um die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes rund um die Weitlingstraße vor Verdrängung zu schützen.