Tierseuchenallgemeinverfügung: Maßnahme zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)

Pressemitteilung vom 04.06.2025

Das Bezirksamt Lichtenberg erlässt am Mittwoch, 4. Juni 2025 eine Tierseuchenallgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe. Folgende Maßnahmen werden angeordnet:

  1. Die Impfung von Rindern, Bisons, Wisenten und Büffeln gegen Infektionen mit dem BVD-Virus mit Impfstoffen aller Art (Lebendimpfstoffe und Totimpfstoffe) ist verboten.
  2. Zur Bekämpfung von Ausbrüchen der BVD oder nach Feststellung von persistent mit BVD infizierten Tieren der o. g. Arten oder aus anderen Gründen der Tierseuchenbekämpfung kann eine Impfung in den davon betroffenen Betrieben von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Kurzbegründung:
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) zählt zu den bedeutendsten Virusinfektionen bei Rindern und wird über Körpersekrete oder während der Trächtigkeit auf Kälber übertragen. Besonders problematisch sind persistent infizierte Tiere (PI-Tiere), die dauerhaft Viren ausscheiden und wesentlich zur Weiterverbreitung der Infektion beitragen. Seit 2011 wird die BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Ziel ist die vollständige Tilgung der Krankheit.

Berlin hat auf Grundlage der bisherigen Erfolge ein Tilgungsprogramm gemäß Art. 31 Abs. 2 VO (EU) 2016/429 bei der EU beantragt, mit dem Ziel, den Status einer seuchenfreien Zone nach Art. 36 zu erlangen. Dieser Status soll die Rinderbestände in Berlin langfristig vor Neuinfektionen schützen.

  • Tierseuchenallgemeinverfügung: Maßnahme zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)

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