Gesetzesänderung für Lichtbilder in Ausweisen

Pressemitteilung vom 02.05.2025

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen bis auf wenige Ausnahmen beim Beantragen von hoheitlichen Identitätsdokumenten – wie Reisepässe, Personalausweise oder elektronische Aufenthaltstitel – Lichtbilder in Papierform nicht mehr genutzt werden.

In den Lichtenberger Bürgerämtern werden daher sogenannte PointID-Geräte zur Aufnahme biometrischer Lichtbilder gegen eine Gebühr von sechs Euro zur Verfügung stehen.

Bezirksstadträtin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Bürgerdienste, Dr. Catrin Gocksch (CDU): „Die Idee hinter der Gesetzesänderung ist, dass die Fälschung von Lichtbildern durch digitale Manipulation unmöglich gemacht wird.“

Bürgerinnen und Bürger haben aber weiterhin die Möglichkeit, in einem Fotostudio ein Lichtbild erstellen zu lassen, wenn dieses ein entsprechendes Zertifikat hat. Das digitale Lichtbild wird dann in einer Cloud hinterlegt und ist über einen QR-Code von der berechtigten Behörde abrufbar.

Die Gesetzesänderung gilt bislang nicht bei Anträgen auf Führerscheine. Hier wird derzeit noch ein Lichtbild in Papierform benötigt.