Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hebt die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom Freitag, 10. Januar 2025 zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche mit Ablauf des Montags, 24. Februar 2025 auf. Es wird angeordnet, dass die im Bezirk Berlin Lichtenberg eingerichtete Überwachungszone, welche mit Allgemeinverfügung vom Freitag, 10. Januar 2025 erlassen wurde, mit Ablauf des Montags, 24. Februar 2025 aufgehoben wird. Zum Dienstag, 25. Februar 2025 wird mit einer weiteren tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung eine Containment-Zone eingeführt. Dies sind zwei gesonderte Verwaltungsakte. Die Bestimmungen sind der „Aufhebung Tierseuchenbehördlicher AV Bezirk Lichtenberg zum Schutz vor Verschleppung der Maul- und Klauenseuche“ und der „Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Containment-Zone“ im nachstehenden Downloadbereich zu entnehmen.
Am Freitag, 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei einem Wasserbüffel amtlich festgestellt. Diese hoch ansteckende Tierseuche betrifft vor allem Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Alpakas und hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Der letzte Fall in Deutschland wurde 1988 registriert, in der EU trat die Krankheit zuletzt 2011 in Bulgarien auf.