Sommerrodungsverbot vom 1. März bis 30. September

Pressemitteilung vom 31.01.2023

Auch in diesem Jahr gilt wieder das Sommerrodungsverbot vom 1. März bis einschließlich 30. September. Mit dem Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode ist nicht nur die Beseitigung geschützter Baumarten gemeint, sondern auch Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) unterliegen.

Der für Umwelt und Grünflächen zuständige Bezirksstadtrat, Martin Schaefer (CDU) erklärt: „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten. Daher gilt es, besonders sensibel mit dem Thema umzugehen. Der Gesetzgeber hat hohe Auflagen erlassen, um den bestmöglichen Natur- und Artenschutz gerade in der Vegetationsperiode sicherzustellen. Wir müssen auch und gerade in der Großstadt unseren Beitrag dazu leisten, das Artensterben zu verhindern.“

Nach § 39 BNatSchG ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ausnahmen vom saisonalen Beseitigungsverbot ergeben sich nur für behördlich angeordnete Maßnahmen und für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können sowie für Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Informationen zu Baumschutz bzw. Baumfällungen erhalten Sie auf der Internetseite:
https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.326103.php

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Telefax: (030) 90296 – 4289