Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gesucht

Pressemitteilung vom 15.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg von Berlin sucht Interessierte für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Die BVV ist aufgerufen, eine Vorschlagsliste zur Neuwahl der Ehrenamtlichen für die Amtsperiode vom 19. August 2023 bis zum 18. August 2028 aufzustellen.

Wer mindestens 25 Jahre alt ist, Interesse an diesem Ehrenamt und den Wohnsitz in Berlin hat, sendet eine Bewerbung bis Freitag, 30. Dezember 2022, an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10360 Berlin. Die Bewerbung muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift sowie die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten.

Es können nur Bewerbungen von Personen berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen gemäß Paragraph 20-22 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung erfüllen. Ausgeschlossen sind Personen, die keinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben, die nicht das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen, Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder in anderer Weise im öffentlichen Dienst sowie ehrenamtlich in der Verwaltung tätige Personen – wie Bürgerdeputierte und deren Vertreter:innen, in Sozialkommissionen Tätige, Schiedsfrauen und -männer.

Die ehrenamtlichen Richter:innen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr und wirken bei der mündlichen Verhandlung, der anschließenden Beratung und der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichte:innen ausgestattet. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden von Berufsrichter:innen so aufbereitet, dass niemand überfordert und die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Lage sind, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitzuentscheiden.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. Verwaltungsgerichte klären Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen wie Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, offene Vermögensfragen und vieles mehr.

Weitere Informationen:
Büro der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Birgit Schilling
Telefon: 030 / 90 296 -3100 oder -3110; Telefax: 030 / 90 296 3109
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