berlinpässe behalten ihre Gültigkeit

Pressemitteilung vom 19.08.2020

Aufgrund der andauernden Situation, ausgelöst durch das Corona-Virus, gilt für die Ausstellung von berlinpässen folgendes abweichendes Verfahren, das weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist:

  • berlinpässe, die in den kommenden Wochen auslaufen bzw. die seit März 2020 ausgelaufen sind, behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Es ist kein Termin in einem Berliner Bürgeramt erforderlich. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich. Die zusätzliche Vorlage eines aktuell gültigen Leistungsbescheides ist nicht erforderlich.
  • berlinpässe werden in den Berliner Bürgerämtern vorerst nicht neu ausgestellt. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass direkt bei den Berliner Verkehrsbetrieben erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.

Den Berliner Verkehrsbetrieben wurden entsprechende Informationen über die Gewährung der berlinpass relevanten Leistungen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadträtin und Leiterin der Abteilung Familie, Jugend,
Gesundheit und Bürgerdienste
Katrin Framke
Telefon: (030) 90296-4000
Fax: 90296-774000
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