Das Bezirksamt Lichtenberg teilt mit: Allgemeinverfügung: Verbot von Großveranstaltungen

Pressemitteilung vom 12.03.2020

Aufgrund §28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz –IfSG) vom 20.07.2000 ergeht folgende Allgemeinverfügung:

1. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 12. März bis 19. April 2020 vorbehaltlich Ziffer 2 nicht stattfinden. Das gilt auch für Versammlungen im Sinne von Art. 8 des Grundgesetzes.

2. Öffentliche und nichtöffentliche sportliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 12. März bis 19. April 2020 nur stattfinden, wenn der Austragungsort räumlich begrenzt ist, eine Kontrolle des Zugangs zum Austragungsort gewährleistet ist und keine Besucherinnen und Besucher zugelassen werden.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 12. März 2020 als bekanntgemacht.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Katrin Framke
Bezirksstadträtin für Familie, Jugend, Gesundheit und Bürgerdienste
Telefon (030) 90296-4000 | E-Mail