Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängungsprozessen zu schützen, prüft das Bezirksamt Lichtenberg, ob für das Gebiet Frankfurter Allee Nord eine soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB erlassen werden kann. Um den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung, die auch als Milieuschutz bezeichnet wird, rechtssicher begründen zu können, ist eine umfassende und repräsentative Haushaltsbefragung erforderlich. Diese wird im Januar 2021 durch die vom Bezirksamt Lichtenberg beauftragte Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) durchgeführt. Zufällig ausgewählte Haushalte im Untersuchungsgebiet erhalten im Januar 2021 Post vom Bezirksamt Lichtenberg und werden zur Teilnahme eingeladen. Neben haushaltsbezogenen Daten (z.B. Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit), werden wohnungsbezogene Informationen (z.B. Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) sowie nachbarschaftliche Aspekte erhoben.
Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument aus dem Baugesetzbuch, mit welchem die Wohnbevölkerung in einem Erhaltungsgebiet vor Verdrängungsprozessen geschützt werden soll. Bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen sollen so reguliert werden um steigende Mieten zu verhindern. Zu solchen baulichen Maßnahmen zählen zum Beispiel:- besonders aufwändige, wohnwerterhöhende Modernisierungsarbeiten,
- die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnräumen/Wohnungen,
- die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder Ferienwohnungen,
- der Abriss von Wohngebäuden und
- die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Mit dem Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung sollen u. a. Modernisierungen sozial verträglich und behutsam umgesetzt werden, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und damit negative städtebauliche Folgen (wie beispielsweise die Veränderung der Nachfrage nach öffentlicher Infrastruktur, wie Kindertagesstätten oder Schulen, oder Probleme hinsichtlich der Wohnraumversorgung) zu vermeiden.
Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Kevin Hönicke (SPD) ruft die betroffenden Haushalte zur Teilnahme auf: „Ich bitte sie eindringlich, wenn Sie einen Fragebogen erhalten, füllen Sie diesen bitte aus. Nur auf Grundlage einer profunden und gesicherten Basis an Daten, können wir hier Entscheidungen treffen, die Ihrem Kiez aber auch dem ganzen Bezirk zugute kommen können. Mit ihrer Bereitschaft zur Beantwortung der Fragen, geben sie uns die Möglichkeit, fundiert über die zukünftige Entwicklung zu entscheiden.“
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert und unterliegen dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (BlnDSG) und der DSGVO. Die Fragebögen werden nach Abschluss der Untersuchung sachgerecht vernichtet.
Weitere Informationen:
LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH
Sören Drescher
Telefon: (030) 816 16 03 94
E-Mail
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Hans Hoffmeister
Telefon: (030) 90296 – 6434
E-Mail