Mehr Berechtigte: Sonderschalter für „berlinpass“

Pressemitteilung vom 15.01.2018

Der Senat hat in seiner Sitzung am 9. Januar beschlossen, den Personenkreis zu erweitern, der Anspruch auf einen „berlinpass“ hat. Der „berlinpass“ ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit und bietet ihnen so die Gelegenheit, trotz eines geringen Einkommens am sozialen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen. Ermäßigungen für berlinpass-Inhaber gibt es beispielsweise bei der BVG oder der S-Bahn, in der Philharmonie, in den Berliner Bäderbetrieben oder auch im Tierpark und in den Volkshochschulen, Musikschulen und Bibliotheken.

Ab dem 22. Januar können auch Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz sowie einer DDR-Opferrente in den Bürgerämtern einen „berlinpass“ beantragen. Da ein erhöhter Zulauf erwartet wird, haben die Lichtenberger Bürgerämter ab Montag, 22. Januar zwei Sonderschalter zur Ausstellung des „berlinpasses“ eingerichtet.

Diese sind zu den gewohnten Sprechzeiten der Lichtenberger Bürgerämter geöffnet:
  • Montag 7.30 – 15.30 Uhr
  • Dienstag 10.00 – 18.00 Uhr
  • Mittwoch 7.30 – 14.00 Uhr
  • Donnerstag 10.00 – 18.00 Uhr
  • Freitag 7.30 – 13.00 Uhr
Die Sonderschalter befinden sich an folgenden Standorten:
  • Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen), Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin,
  • Bürgeramt 2 (Lichtenberg), Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin

Um einen Antrag zu stellen, muss ein Personalausweis oder ein Reisepass vorgelegt werden. Außerdem benötigen Antragstellende ein Passbild sowie den entsprechenden Leistungsbescheid.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg
Amt für Bürgerdienste
Axel Hunger
Telefon: (030) 90296-4610