Ehrenamtliche für das Verwaltungsgericht gesucht

Pressemitteilung vom 12.01.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ist aufgerufen, eine Vorschlagsliste für die Neuwahl zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bei dem Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab dem 1. Januar 2019 aufzustellen.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, mindestens 25 Jahre alt ist und in Berlin den Wohnsitz hat, sendet eine Bewerbung bis Donnerstag, 8. Februar 2018, an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin, Möllendorffstraße 6, 10360 Berlin. Die Bewerbung muss den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, sowie den erlernten und den aktuell ausgeübten Beruf sowie die Wohnanschrift enthalten.

Nur Bewerbungen von Personen können berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen gemäß Paragraph 20 bis 23 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung erfüllen. Ausgeschlossen sind demnach Personen, die keinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben, Personen die nicht das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen, Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder in anderer Weise im öffentlichen Dienst sowie ehrenamtlich in der Verwaltung tätige Personen (Bürgerdeputierte).

Wer Fragen hat, kann diese telefonisch stellen unter: 030 90 296 -3100 oder per E-Mail: bvvlichtenberg@lichtenberg.berlin.de

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr und wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter ausgestattet. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter so aufbereitet, dass niemand überfordert und die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mit zu entscheiden.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen wie beispielsweise Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Ausländer- und Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, offene Vermögensfragen und vieles mehr.

Weitere Informationen:
Büro der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Birgit Schilling
Telefon: (030) 90296-3100 oder -3110 | Telefax: (030) 90296-3109 | E-Mail