Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung eines zuwendungsfinanzierten Projektes „Aufsuchende Sozial- und Suchtberatung auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg“

Für die Etablierung eines Projektes „Aufsuchende Sozialberatung und Suchtberatung auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg „- ab 01.10.2026 sucht das Bezirksamt Lichtenberg einen bezirklichen freien Träger, der über ausgewiesene Erfahrungen im Bereich der sozialen Beratung und Suchtberatung verfügt und bereit ist, die Projektziele engagiert, kreativ und vernetzungsorientiert sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt, lokalen Akteuren und Netzwerkpartnern umzusetzen.

1. Ausschreibungshintergrund und Zielsetzung

Auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg, dem Eugeniu-Botnari-Platz, sind vielfältige Nutzungskonflikte aufgrund von Drogenkonsum, Alkoholkonsum und Obdachlosigkeit festzustellen. Es ist zunehmend eine Vermüllung, Lärmbelästigung, ein vermindertes Sicherheitsgefühl der Nutzenden und eine insgesamt niedrige Aufenthaltsqualität zu verzeichnen. Auf dem Vorplatz und in der Bahnhofsumgebung sind stetig suchtmittelerkrankte und / oder obdachlose Menschen anzutreffen, die offenbar einen Beratungsbedarf bezüglich Sozialhilfeleistungen, Nothilfemaßnahmen, Suchthilfeleistungen und sozialpsychiatrischer Versorgung haben könnten. Diese Menschen befinden sich in prekären Lebenslagen. Ziel der Maßnahme ist es, durch eine kontinuierliche und erkennbare Präsenz ansprechbare Strukturen zu schaffen, das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Personen- und Nutzendengruppen zu verbessern, bei Konflikten frühzeitig zu moderieren, die Annahme von Sucht- und Wohnhilfeangeboten zu fördern und zu entsprechenden Hilfsangeboten bzw. weiterführenden Beratungsangeboten zu vermitteln sowie das Sicherheitsempfinden im Bahnhofsumfeld zu stärken.

2. Aufgabenschwerpunkte

  • kontinuierliche aufsuchende Straßensozialarbeit im Bereich Bahnhofsvorplatz und angrenzendem Umfeld (bspw. Skatelinse, Skandinavische Brücke) mit festen Präsenzzeiten
  • niedrigschwellige Beratung, Information und Vermittlung in bestehende Hilfesysteme (u.a. Suchthilfe, Nothilfe, soziale Beratungsangebote)
  • Aufbau tragfähiger Arbeitsbeziehungen zu Personen mit dauerhaftem oder wiederkehrendem Aufenthalt im öffentlichen Raum, insbesondere mit Alkohol- und/oder Drogenproblematiken und/ oder ohne Obdach
  • sichtbare und ansprechbare Präsenz im Projektgebiet durch feste Ansprechpersonen sowie einen definierten Aufenthalts- bzw. Kontaktpunkt im öffentlichen Raum
  • präventive Ansprache zur Reduzierung von Konflikten sowie aktive Moderation zwischen unterschiedlichen Nutzendengruppen
  • enge Kooperation mit lokalen Akteuren
  • enge Kooperation mit dem Amt für Soziales als Auftraggeber sowie weiteren relevanten Ämtern und Abteilungen der Bezirksverwaltung (bspw. OE QPK)
  • kontinuierliche sozialräumliche Beobachtung sowie Dokumentation der Arbeit und Rückkopplung relevanter Entwicklungen an den Bezirk

3. Konzeptionelle und sachliche Anforderungen

Die Teilnehmenden am Verfahren legen ein konkret auf den Bezirk/Sozialraum und den oben ausgeführten Auftrag bezogenes, praxisorientiertes Konzept zur Umsetzung des Projektes „Aufsuchende Sozialberatung und Suchtberatung auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg“ vor. In diesem ist auch darzustellen, welche bisherigen Erfahrungen, Kompetenzen und Erkenntnisse in der Sozialberatung vorhanden sind und wie diese in der Beratungs- und Vernetzungsarbeit wirksam werden.

In der Bewerbung ist insbesondere auf die konkrete Umsetzung folgender Aufgabenfelder bzw. Schwerpunkte einzugehen:
  • adressatengerechte, niedrigschwellige Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen und Belange im Themenfeld sozialer Leistungen
  • Darstellung innovativer Ansätze, die benannte Zielgruppe zu „erreichen“, bspw. durch eine mobile Anlaufstelle (bspw. Beratungsbus)
  • Darstellung einschlägiger und hier relevanter Methoden der aufsuchenden Sozialarbeit / Suchtberatung
  • Vorhaltung einer sichtbaren/wiedererkennbaren ansprechbaren Kontakt- und Beratungs-Struktur im öffentlichen Raum (z.B. feste Ansprechpersonen im definierten Aufenthaltsort auf dem Bahnhofsvorplatz
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung des Projektes sowie der fachlichen Dokumentation
  • zielgruppengerechte, innovative Strategien und Kompetenzen der Öffentlichkeitsarbeit (einschließlich Internetauftritt)
    Die projektbezogene Nutzung, Unterstützung oder Weiterentwicklung von Kooperations-und Vernetzungsstrukturen (bzw. Beratungsstrukturen und-angeboten) im Bezirk unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfslage sozial benachteiligter Menschen in Lichtenberg wird im Projektvollzug vorausgesetzt und ist ebenfalls darzustellen. In der Planung des Ressourceneinsatzes genießt die Arbeit mit der Zielgruppe jedoch Priorität.

Darzustellen sind weiterhin die geplanten Organisations-und Aufgabenstrukturen zur Umsetzung der „Aufsuchenden Sozialberatung und Suchtberatung auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg“. Dies betrifft auch die strukturelle Verortung und Begleitung des Projektes innerhalb des Trägers. Aspekte der Qualifikation, Personal-und Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden, Verortung der Verwaltung der Finanzen, der Durchführung evtl. Fundraising-Maßnahmen sowie der Qualitätsentwicklung sind darzustellen.

Der Träger darf mit dem Beratungsangebot keine Gewinnerzielung beabsichtigen (z.B. Nachweis der Gemeinnützigkeit).

4. Finanzierung

Für die Umsetzung der „Aufsuchenden Sozialberatung und Suchtberatung auf dem Bahnhofsvorplatz“ steht eine Finanzierung in Höhe von bis zu 70.000 € für den Zeitraum 01.10.2026 bis 31.12.2026 zur Verfügung. Die Zuwendung soll (vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der Mittel im Haushalt) mit dem Ziel einer Fortführung in 2027 auf 150.000,00 € p.a. erhöht werden.
Bei der Erstellung eines Finanzierungsplans sollte sich die Aufteilung der Zuwendungssumme an 80% Personalkosten und 20% Sachkosten orientieren; Abweichungen (z.B. Mietkosten oder einmalige Sachkosten zum Projektbeginn) sind im Ausnahmefall möglich, müssen jedoch entsprechend begründet werden.

5. Verfahren

Die Auswahl der Interessenten erfolgt auf Grundlage der eingereichten Konzepte und eines Auswahlgesprächs. Grundlage des Auswahlverfahrens sind die einzureichende schriftliche Bewerbung (80% der Gesamtwertung) sowie eine mündliche Präsentation vor einem Auswahlgremium (20% der Gesamtwertung).

6. Formale Erfordernisse

Die Bewerbungsunterlagen müssen neben der Konzeption folgendes enthalten:
  • nachvollziehbare Angaben zum Träger
  • Finanzierungspläne für die Zeiträume vom 01.10.2026 bis 31.12.2026 und vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 einschließlich der Darstellung des geplanten Personaleinsatzes (qualifiziertes Personal mit entsprechenden Nachweisen)
  • geeignete Darstellung der ausgewiesenen Erfahrung in der Sozialberatung sowie vorhandene Netzwerkkompetenz
  • Angaben zur Umsetzung des Projektes und den geplanten Räumlichkeiten

Die Bewerbungsunterlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind bis zum Ablauf des 21.08.2026 vollständig wie folgt einzureichen:

Nicht öffnen!
Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren
„Lichtenberger aufsuchende Sozialberatung“ im Bezirk Lichtenberg

an
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Geschäftsbereich Soziales
Amt für Soziales
Soz S 2 Herrn Baltruweit
10360 Berlin

Rückfragen richten Sie bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Projektmanagements, Herrn Jens Baltruweit, Telefon: 030-90296 8211, E-Mail: jens.baltruweit@lichtenberg.berlin.de.

Hinweis

Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) bzw. um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmenden sind nicht an ihre Bewerbung gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich einer Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerbenden bestehen gegenüber dem Land Berlin oder gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.

Kontakt

Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin