Die Teilnehmenden am Verfahren legen ein konkret auf den Bezirk/Sozialraum und den oben ausgeführten Auftrag bezogenes, praxisorientiertes Konzept zur Umsetzung des Projektes „Aufsuchende Sozialberatung und Suchtberatung auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg“ vor. In diesem ist auch darzustellen, welche bisherigen Erfahrungen, Kompetenzen und Erkenntnisse in der Sozialberatung vorhanden sind und wie diese in der Beratungs- und Vernetzungsarbeit wirksam werden.
In der Bewerbung ist insbesondere auf die konkrete Umsetzung folgender Aufgabenfelder bzw. Schwerpunkte einzugehen:
- adressatengerechte, niedrigschwellige Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen und Belange im Themenfeld sozialer Leistungen
- Darstellung innovativer Ansätze, die benannte Zielgruppe zu „erreichen“, bspw. durch eine mobile Anlaufstelle (bspw. Beratungsbus)
- Darstellung einschlägiger und hier relevanter Methoden der aufsuchenden Sozialarbeit / Suchtberatung
- Vorhaltung einer sichtbaren/wiedererkennbaren ansprechbaren Kontakt- und Beratungs-Struktur im öffentlichen Raum (z.B. feste Ansprechpersonen im definierten Aufenthaltsort auf dem Bahnhofsvorplatz
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung des Projektes sowie der fachlichen Dokumentation
- zielgruppengerechte, innovative Strategien und Kompetenzen der Öffentlichkeitsarbeit (einschließlich Internetauftritt)
Die projektbezogene Nutzung, Unterstützung oder Weiterentwicklung von Kooperations-und Vernetzungsstrukturen (bzw. Beratungsstrukturen und-angeboten) im Bezirk unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfslage sozial benachteiligter Menschen in Lichtenberg wird im Projektvollzug vorausgesetzt und ist ebenfalls darzustellen. In der Planung des Ressourceneinsatzes genießt die Arbeit mit der Zielgruppe jedoch Priorität.
Darzustellen sind weiterhin die geplanten Organisations-und Aufgabenstrukturen zur Umsetzung der „Aufsuchenden Sozialberatung und Suchtberatung auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg“. Dies betrifft auch die strukturelle Verortung und Begleitung des Projektes innerhalb des Trägers. Aspekte der Qualifikation, Personal-und Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden, Verortung der Verwaltung der Finanzen, der Durchführung evtl. Fundraising-Maßnahmen sowie der Qualitätsentwicklung sind darzustellen.
Der Träger darf mit dem Beratungsangebot keine Gewinnerzielung beabsichtigen (z.B. Nachweis der Gemeinnützigkeit).