1. Ausgangssituation
Das Bezirksamt Berlin Lichtenberg, Geschäftsbereich Jugend und Familie beabsichtigt, zum Schuljahresbeginn 2026/2027 einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe lt. § 75 SGB VIII auszuwählen, der künftig die Schulstation in der Grundschule an der Victoriastadt in der Nöldnerstr. 44 in 10318 Berlin betreibt.
Für den Betrieb der Schulstation stehen ab 01.08.2026 bis 31.12.2026 anteilige Mittel in Höhe von 44.300,28 € zur Verfügung. Für das gesamte Haushaltsjahr 2027 stehen 106.320,67 € zur Verfügung. Diese Maßnahme läuft vorerst bis zum 31.12.2027. Eine Fortführung darüber hinaus wird angestrebt.
Eine Besonderheit ist, dass das bestehende Team vor Ort von dem neu ausgewählten Träger übernommen werden soll und die Arbeit vor Ort weiterführen möchte.
2. Ziel des Auswahlverfahrens Ziel des Verfahrens ist die Bereitstellung von Angeboten zur Sicherstellung von Leistungen der Schulsozialarbeit lt. § 13 a SGB VIII in der Grundschule an der Victoriastadt, Bezirksregion Neu-Lichtenberg. Exemplarische Aufgaben der Schulstation sind:- Beratung und Begleitung von einzelnen Schülerinnen und Schülern
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Offene und niedrigschwellige Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote
- Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien
- Zusammenarbeit und Beratung des Lehrpersonals und Erziehungsberechtigten
- Netzwerkarbeit und Sozialraumorientierung
Dabei richtet sich das integrative, sozialpädagogische und lebensweltorientierte Angebot an alle Schulakteure.
3. Überlassung von Räumen
Für den Nutzungszweck stehen geeignete Räumlichkeiten an dem Schulstandort zur Verfügung.
4. Gegenstand der Förderung
Aus den Fördermitteln sind vorrangig Kosten für das pädagogische Personal zu finanzieren (davon mindestens zwei Personalstellen mit 75 % Stellenumfang, eine Fachkraft Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation und eine Fachkraft Erzieher/ Erzieherin oder vergleichbare Qualifikationen). Die Finanzierung erfolgt für den Zeitraum ab Abschluss des Leistungsvertrages bis 31.12.2027.
- 5. Voraussetzungen der Förderung
Für eine Förderung im Rahmen der Schulsozialarbeit ist folgendes erforderlich: - Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
- Betrieb einschlägiger Angebote der Jugendhilfe im Bereich der Schulsozialarbeit
- Nachweis aktiver Mitarbeit in regionalen Vernetzungsgremien der Jugendhilfe
- Kinderschutzkonzept
- Kurzfristige Umsetzbarkeit der Förderung in Bezug auf die Organisationsstruktur des Trägers, sowie die interne fachliche Begleitung des Fachpersonals
6. Konzeption
Die beizufügende schriftliche Konzeption soll aussagekräftige Angaben enthalten zu den im Verlauf aufgeführten Punkten. Die Bedarfe sind nachvollziehbar aus der Lage der Schulgemeinschaft in der Schule an der Victoriastadt herzuleiten. In der Konzeption sind Aussagen zu fachlich-inhaltlichen Fragestellungen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit enthalten.
- Selbstdarstellung des Trägers einschließlich der Beschreibung der Erfahrungen in der Abwicklung vergleichbarer Projekte (Leitziel, Trägerstruktur, Profil, Selbstverständnis, Tätigkeitsfelder, Kooperationserfahrungen, ggf. weitere Angaben), maximaler Umfang 2 Seiten DIN A 4, Arial 11
- ein sozialpädagogisches Konzept mit folgender Kernaussagen, maximaler Umfang 10 Seiten DIN A 4 Arial 11:
- Kurz-Charakterisierung/ Rechtsgrundlage
- Bedarfsbeschreibung mit Fokus auf die Grundschule an der Victoriastadt
- Zielgruppenbeschreibung
- Zielfestlegungen und Handlungsschritte für 2026
- pädagogische Zielstellungen, Schwerpunkte und Methoden der Schulstation
- Handlungsschwerpunkte und Arbeitsprinzipien (Kurzbeschreibung der Angebote/Maßnahmen, Umfänge, Inhalte und Methoden des jeweiligen Handlungsschwerpunktes)
- Rahmenbedingungen (Personelle, Räumliche sowie Angebotszeiten)
- Kooperationspartner:innen für spezifische Angebote und Vernetzung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Qualitätsentwicklung, Evaluation, Supervision, Fortbildung
7. Verfahrenshinweise
Interessenten reichen Ihre rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung bis zum 17.04.2026 postalisch (Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich Jugend und Familie – Jugendamt, Frau Thinius, 10360 Berlin) oder persönliche Abgabe (Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin, Raum 445) und digital ein: Victoria.Thinius@lichtenberg.berlin.de
- Kopie der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Kopie der Satzung des Trägers
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Registriernummer in der Transparenzdatenbank
- Eigenerklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Datum, s. Anlage 2
- Sozialpädagogisches Konzept entsprechend der vorgegebenen
- Vorläufiger Finanzierungsplan – mit Angaben zu Eigen-und Drittmitteln, s. Anlage 3 + 4
- Referenzen für Kooperationen
Die Prüfung und Bewertung der durch die Interessent:innen eingereichten Unterlagen erfolgen unter Berücksichtigung aller verlangten Angaben bzw. Nachweise. Unterlagen, die nach diesem Termin eingehen werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten Unterlagen werden durch eine vom Jugendhilfeausschuss begleitete Jury geprüft und bewertet. Die Entscheidung trifft der Jugendhilfeausschuss.
Der ausgewählte Träger wird voraussichtlich im Juni 2026 bekannt gegeben.
Für Verständnisfragen zum Interessenbekundungsverfahren vor Abgabe der Unterlagen
wenden Sie sich unter o. g. Anschrift bis zum 16.04.2026 an:
Frau Thinius (Jug FS 23) Tel.: 030 90296 5147, Victoria.Thinius@lichtenberg.berlin.de
Herr Franke (Jug FS 2 L) Tel.: 030 90296 5145, Andreas.Franke@lichtenberg.berlin.de