Glättebekämpfung in Lichtenberg

Winter 5

Der Bezirk Lichtenberg setzt sich aktiv für sichere und eisfreie Gehwege ein. Durch gezielte Streu- und Räumdienste, moderne Technik und die Zusammenarbeit mit Anwohnenden sorgen wir dafür, dass Fußgänger:innen auch bei Frost und Schnee sicher unterwegs sind. Doch Sicherheit gelingt nur gemeinsam: Jede:r kann mithelfen – sei es durch eigenverantwortliches Streuen vor der Haustür oder das Melden von Glättegefahren. Gemeinsam machen wir Lichtenberg winterfest!

Maßnahmen für Bürger:innen – So können Sie helfen:

  • Eigeninitiative: Räumen und streuen Sie Gehwege vor Ihrem Grundstück (Pflicht für Eigentümer:innen).
  • Meldung von Verstößen: Nicht geräumte oder glatte Wege melden Sie bitte ausschließlich telefonisch an das Ordnungsamt Lichtenberg unter 030 / 90 296 – 4315 oder 4310 (Mo-Fr 06-22 Uhr, Sa-So 08-16 Uhr).

Dienstleistungen

  • Wo muss privat geräumt werden?

    Auf Gehwegen müssen Anwohner:innen/ Eigentürmer:innen/ Hausverwaltungen oder ggf. Mieter:innen sowohl Schnee als auch Eis beseitigen. Zudem muss der Gehwegbereich mit abstumpfenden Mitteln wie beispielsweise Splitt oder Sand gestreut werden. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung (zum Beispiel Eisregen) seine Wirkung
    verliert, muss gegebenenfalls auch mehrmals gestreut werden.

    Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Verletzt sich eine Person wegen Glätte, kann es außerdem zu Strafverfahren und Schadensersatzklagen kommen.

  • Wo räumt die BSR?

    Auf Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen, Gehwegen an öffentlichen gewidmeten Grünanlagen, Flächen ohne Anlieger. Hinzu kommen Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen.

  • Wo ist der Bezirk zuständig

    In Berlin ist der Bezirk Lichtenberg für die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen zuständig, die direkt an bezirkseigene Grundstücke angrenzen (Anliegerpflicht). Ausgenommen hiervon sind öffentlich gewidmete Grünanlagen. Das betrifft konkret:

    • Gehwege und Zugänge an und auf öffentlichen Grundstücken z.B. Schulen, Ämter, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kitas etc.)
    • Gehwege und Zugänge am und auf den öffentlichen Friedhöfen
    • Gehwege und Zugänge an bezirkseigenen Revierstützpunkten
  • Öffnungszeiten der BSR-Höfe zur Abgabe von Split
    Welche Öffnungszeiten haben die BSR-Reinigungshöfe zur Ausgabe von Splitt? Die Öffnungszeiten der BSR-Reinigungshöfe lauten wie folgt:
    • Samstag von 08:00-13:00 Uhr
    • Werktags von 08:00-16:00 Uhr
      Nur so lange der Vorrat reicht!
  • Wie sollten Eisflächen aufgebrochen werden?

    Mit kurzen, kräftigen Stößen werden die Eisflächen mit der Eisscharre/Stemmeisen, Spaten/Schaufel oder Schneeschiebern bearbeitet. Das aufgebrochene Eis kann dann zur Seite
    geschaufelt oder geschoben werden, um einen ca. 1 Meter breiten, begehbaren Streifen zu
    schaffen. Anschließend können abstumpfenden Streumitteln verwendet werden.

  • Welche alternativen, abstumpfenden Streumittel können genutzt werden?

    Effektive Mittel sind Sand, Splitt, Granulat, Sägespäne oder Asche, die abstumpfend wirken.

  • Wie wird der Splitt am besten verteilt?

    Der Splitt sollte großflächig aus einer Schaufel oder per Hand auf die geräumten oder noch
    teilweise glatten Flächen gestreut werden. Häufchen oder nur punktuelle Ausbringung sind
    zu vermeiden.

  • Weitere Fragen?

    Weitere Fragen und Antworten zum Winterdienst sind auf unserer Webseite zusammengefasst, bspw. wohin mit dem Schnee?: Fragen und Antworten zum Winterdienst in Berlin

Kontakt

Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin