Auf der Grundlage des § 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben Personen, die direkt oder indirekt Opfer für die Allgemeinheit erbracht und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, Anspruch auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung und auf Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit.
Aufgabe des Versorgungsamtes ist es, die Ansprüche der Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Sondergesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklärt haben (Soziales Entschädigungsrecht) anzuerkennen und die zustehenden Leistungen zu erbringen.
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Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
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