Die Ordnungsaufgaben nach dem Heimgesetz -
HeimG
- werden von der Heimaufsicht für das Land Berlin per Gesetz vom 05.12.2003 ab dem 13. Dezember 2003 im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin wahrgenommen.
Die Heimaufsicht ist im Dienstgebäude Turmstr. 21 in 10559 Berlin untergebracht.
Ziel des Heimgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen, Gefahren abzuwenden und die Qualität der Heime zu sichern.
Die Heimaufsicht hat die Aufgabe,
- in allen Angelegenheiten nach dem Heimgesetz zu informieren und zu beraten,
- die teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen zum Beispiel Wohnstätten und Wohngruppen für schwermehrfachbehinderte Menschen durch wiederkehrende Prüfungen in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Pflegekassen zu überwachen sowie
- Beschwerden und Eingaben von Heimbewohnern, Angehörigen, Beschäftigten und anderen Personen zu bearbeiten.
Die Heimaufsicht informiert und berät bezüglich Rechten und Pflichten unter anderem Bewohner/ -innen, Heimbeiräte / Heimfürsprecher, Träger von Heimen sowie Personen und Träger, die den Betrieb von Heimen anstreben.
Gemäß § 15
HeimG führt die Heimaufsicht angemeldete oder unangemeldete Prüfungen durch. Prüfungen erfolgen unter anderem aufgrund von Beschwerden und auf Wunsch des Trägers. Bei den Prüfungen wird unter anderem auf folgende Punkte geachtet:
- Qualitätsmanagement der Einrichtung
- Personalausstattung einschließlich Fachkraftquote
- Dienstplangestaltung
- Pflegedokumentation
- Erfüllung der Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV
)
- Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung

Optischer Eindruck: Atmosphäre, Hygiene etc. bei der Begehung der Einrichtung
Die Heimaufsicht nimmt Beschwerden und Eingaben zum Anlass den ordnungsgemäßen Betrieb einer Einrichtung zu überprüfen. Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.
Sofern eine Einrichtung nicht bereit oder in der Lage sein sollte, Mängel in einem angemessen Zeitraum zu beseitigen, kann die Heimaufsicht ordnungsbehördliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung treffen.
Den kompletten Film finden Sie unter Unser Amt - Presse und Service