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Heimaufsicht


Die Ordnungsaufgaben nach dem Heimgesetz - HeimG(Externer Link)- werden von der Heimaufsicht für das Land Berlin per Gesetz vom 05.12.2003 ab dem 13. Dezember 2003 im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin wahrgenommen.

Die Heimaufsicht ist im Dienstgebäude Turmstr. 21 in 10559 Berlin untergebracht.

Ziel des Heimgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen, Gefahren abzuwenden und die Qualität der Heime zu sichern.

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe,

  • in allen Angelegenheiten nach dem Heimgesetz zu informieren und zu beraten,
  • die teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen zum Beispiel Wohnstätten und Wohngruppen für schwermehrfachbehinderte Menschen durch wiederkehrende Prüfungen in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Pflegekassen zu überwachen sowie
  • Beschwerden und Eingaben von Heimbewohnern, Angehörigen, Beschäftigten und anderen Personen zu bearbeiten.

Die Heimaufsicht informiert und berät bezüglich Rechten und Pflichten unter anderem Bewohner/ -innen, Heimbeiräte / Heimfürsprecher, Träger von Heimen sowie Personen und Träger, die den Betrieb von Heimen anstreben.
Gemäß § 15 HeimG führt die Heimaufsicht angemeldete oder unangemeldete Prüfungen durch. Prüfungen erfolgen unter anderem aufgrund von Beschwerden und auf Wunsch des Trägers. Bei den Prüfungen wird unter anderem auf folgende Punkte geachtet:

  • Qualitätsmanagement der Einrichtung
  • Personalausstattung einschließlich Fachkraftquote
  • Dienstplangestaltung
  • Pflegedokumentation
  • Erfüllung der Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV(Externer Link))
  • Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung(Externer Link)
Optischer Eindruck: Atmosphäre, Hygiene etc. bei der Begehung der Einrichtung

Die Heimaufsicht nimmt Beschwerden und Eingaben zum Anlass den ordnungsgemäßen Betrieb einer Einrichtung zu überprüfen. Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

Sofern eine Einrichtung nicht bereit oder in der Lage sein sollte, Mängel in einem angemessen Zeitraum zu beseitigen, kann die Heimaufsicht ordnungsbehördliche Anordnungen zur Mängelbeseitigung treffen.
Downloads
  • Taetigkeitsbericht 2006 2007 der Heimaufsicht nach §22 Absatz 3 HeimG

    Taetigkeitsbericht 2006 2007 der Heimaufsicht nach §22 Absatz 3 HeimG laden »

    (76393 Bytes)
  • Bericht 2004 2005 der Heimaufsicht nach §22 Absatz 3 HeimG

    Bericht 2004 2005 der Heimaufsicht nach §22 Absatz 3 HeimG laden »

    (76313 Bytes)
  • Häufige Fragen an die Heimaufsicht

    Häufige Fragen an die Heimaufsicht laden »

    (29359 Bytes)
  •  Abstellgleis? Qualität für lebenswerte Heime

    Abstellgleis? Qualität für lebenswerte Heime laden »

    (13897524 Bytes)

Den kompletten Film finden Sie unter Unser Amt - Presse und Service

Externe und weitere Links zum Thema Pflege

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
Turmstr. 21
10559


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Telefon:(030) 90229-0

E-Mail

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Turmstr. :
U 9 (kein Fahrstuhl vorhanden)
Birkenstr.:
U 9 (kein Fahrstuhl vorhanden)

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M 27
Turmstr./ Lübecker Str.:
101, 123, 187
U-Tumstr.:
245, TXL

Ansprechpartner/-innen

Telefon (030) 90229-3333


Geschäftsstelle
Herr Poek
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Frau Drews
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Telefax 90229-3298


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