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Versuchstiermeldung 2010

2010 wurde der Einsatz von 383.527 Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gemeldet. Das sind 13.071 Tiere (3,4%) mehr als 2009. Der Anstieg wurde ausschließlich durch die Tierart Mäuse verursacht, die 87% der eingesetzten Tiere ausmachen. Ratten folgen mit 10% der Versuchstiere als zweitgrößte Tiergruppe. Alle anderen Tierarten liegen deutlich unter 1%. Gegenüber 2009 stieg der Einsatz von Mäusen um 7,4%
Geringfügig gestiegen ist auch die Zahl der eingesetzten Affen, Katzen und Schweine, verursacht durch einzelne Projekte. Bei den Katzen handelt es sich z.B. hauptsächlich um Probanden aus Privathand, die für Augenuntersuchungen ohne wesentliche Beeinträchtigung eingesetzt wurden.
Deutlich zurückgegangen ist dagegen die Anzahl der Amphibien, Fische, Vögel und Ratten. Auch Hunde, Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster wurden weniger verwendet.

Transgene Tiere
Es wurden insgesamt 178.186 transgene Tiere gemeldet. Gegenüber 2009 ist ein Anstieg um 13,5% zu verzeichnen. 98% der transgenen Tiere sind Mäuse. 52% aller eingesetzten Mäuse waren gentechnisch verändert. Andere transgene Tiere waren Ratten (1,5%) und Fische (0,5%).

Differenziert nach Rechtsgrundlage

In Tierversuchen nach § 7 Abs. 1 Tierschutzgesetz wurden nur 39% aller gemeldeten Tiere eingesetzt. Mit 150.067 Tieren, ging die Zahl gegenüber 2009 um 5,4% (-8659) zurück.
Auch für die Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken wurden weniger Tiere benötigt. Die Zahl sank um 2,3% (-1678).
Ein deutlicher Anstieg um 18.355 Tiere findet sich bei den Organentnahmen. Mit 37% aller gemeldeten Tiere (144.161) ist dies die zweitgrößte Meldegruppe. Das ist bedingt durch die weitere Zunahme des Einsatzes bzw. der Entwicklung gentechnisch veränderter Tiere. Um zu prüfen, ob die entwickelten und gezüchteten Mäuse die beabsichtigte genetische Veränderung tragen, muss etwas Gewebe der Tiere untersucht werden. Dazu werden in vielen Fällen einige Millimeter des Schwanzes junger Mäuse genutzt. Diese sog. Schwanzspitzenbiopsie ist nach dem Tierschutzgesetz als Organentnahme anzeigepflichtig. Nichtinvasive Methoden zur Genotypsierung sind bei Tieren noch nicht hinreichend etabliert.
Deutlich angestiegen (48%) ist auch die Anzahl der Tiere, die zur Gewinnung von Produkten nach § 10a TierSchG verwendet wurden. Im Rahmen von §10 TierSchG (Aus-, Fort- und Weiterbildung) sind nur geringfügig mehr Tiere eingesetzt worden (+0,7%).

Verwendungszweck
68,5% aller Tier sind für die Grundlagenforschung verwendet worden, gefolgt von 19,3% für die Erforschung und Entwicklung von Produkten, Geräten oder Verfahren. Für toxikologische Untersuchungen oder Sicherheitsprüfungen wurden 1% der gemeldeten Tiere eingesetzt. Weitere Verwendungszwecke sind Aus-, Fort- und Weiterbildung, Diagnose von Krankheiten und Prüfung von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Für 7% der Tiere gibt es keine Angaben zum Verwendungszweck. Es handelt sich dabei um Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden. Hierfür ist keine Angabe des Zwecks vorgeschrieben.

Zusammenhang mit bestimmten Erkrankungen

Mit 20% des Tiereinsatzes steht die Erforschung von Krebserkrankungen in Berlin an erster Stelle. Mit 11% folgt die Erforschung von Erkrankungen des Nervensystems. Für Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Immunsystem wurden 9% der Tiere eingesetzt. Herz-Kreislauferkrankungen machen 6% der Tiere aus, Infektionskrankheiten 2,2% und Stoffwechselerkrankung 1,8%. 13% der Tiere wurden im Zusammenhang mit anderen Erkrankungen des Menschen verwendet. Keine Angaben bzw. kein Zusammenhang mit Erkrankungen wurde für 37% der Tiere angegeben.

2010 waren insgesamt 1758 meldepflichtige Vorhaben registriert, davon 1085 Tierversuche nach § 7 Abs. 1 Tierschutzgesetz. Zu 535 (30,4%) der meldepflichtigen Vorhaben, davon 333 Tierversuchsvorhaben, wurde 2010 mitgeteilt, dass keine Tiere eingesetzt wurden. Die Vorhaben wurden von den Antragstellern in diesem Zeitraum nicht bearbeitet.

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