Staatliche Prüfung

Die staatliche Prüfung umfasst:

  • einen bundesweit einheitlichen schriftlichen Teil (erstreckt sich auf Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren) und
  • einen mündlichen Teil (erstreckt sich unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahrens, das Gegenstand der Ausbildung war, auf folgende Inhalte:
    • Ätiologie, Pathogenese und Aufrechterhaltung von Störungen mit Krankheitswert,
    • theoretische Grundlagen und klinisch-empirische Befunde zu wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren bei Kindern und Jugendlichen,
    • Kriterien der generellen und differentiellen Indikation in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Evaluation von Behandlungsabläufen sowie
    • Theorie und Praxis der Therapeuten-Patienten-Beziehung.

Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare und unter Beachtung der Hinweise dazu zu stellen.

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / -psychotherapeuten

    PDF-Dokument (176.7 kB)

  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

    PDF-Dokument (100.7 kB)