Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)

Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abgelegt; geprüft wird nur schriftlich.

Die schriftliche Prüfung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird fallbezogen, insbesondere durch Fallstudien, gestaltet. Prüfungsgegenstand sind insbesondere
  • die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt,
  • die wichtigsten Krankheitsbilder,
  • fächerübergreifende und
  • problemorientierte Fragestellungen.

Die Prüfung findet an drei aufeinander folgenden Tagen jeweils im April und Oktober statt. Sie dauert an allen drei Tagen jeweils fünf Stunden (9:00 bis 14:00 Uhr). Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (IMPP).

Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich elektronisch unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Online-Formulare bis zum 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres zu stellen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Sie müssen sich registrieren, um sich online anzumelden

Achtung: Wählen Sie unbedingt den richtigen Antrag in dem Ordner „Humanmedizin“ aus:
  1. M2 (Regelstudiengang)
  2. M2R (Reform- oder Modellstudiengang)
Auf diesem Bild ist ein Ausschnitt der Registrierungsseite zu sehen

Zur Onlineanmeldung

Das persönliche Passwort muss achtstellig sein.

Informationen zum Ablauf der Online-Anmeldungen erhalten Sie unter Online-Anträge zu Prüfungen (M1, M2 und M3) einschließlich Hinweise zum Ablauf der Online-Anmeldungen für Medizin.