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Arzneimittelwesen


In Berlin unterliegen ca. 120 arzneimittelherstellende Firmen der pharmazeutischen Überwachung durch unsere Behörde. Zu unseren Aufgaben gehört dabei die Inspektion sowohl "klassischer" Arzneimittelhersteller, als auch von Herstellern von Blut/Blutprodukten, Gewebetransplantaten, Gentransferarzneimitteln, Radiopharmaka, medizinischen Gasen, Präparaten zur klinischen Prüfung und Wirkstoffen. Ebenso inspizieren wir Arzneimittelgroßhandelsbetriebe und überwachen die Durchführung von klinischen Prüfungen am Menschen.

Wir sind die zuständige Behörde für die Erteilung der
  • Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b AMG
  • Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c AMG
  • Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a AMG (zu Großhandlungen, die zu öffentlichen Apotheken gehören s.u. Apothekenwesen)
  • Erlaubnis für die Einfuhr nach § 72 AMG
Ausstellung des/der
  • GMP-Zertifikates nach § 72a Abs. 1 AMG
  • Einfuhrbescheinigung nach § 72a Abs. 1 AMG
  • Exportzertifikates entsprechend dem Zertifikatssystem der WHO nach § 73a Abs. 2 AMG
Anzeigen nach § 67 AMG (z.B. Durchführung klinischer Prüfungen beim Menschen)
Anerkennung als Pharmaberater nach § 75 Abs. 3 AMG

Darüber hinaus sind wir zuständige Behörde für die Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln und des Heilmittelwerbegesetzes.

Rechtsgrundlagen
für unsere Tätigkeit sind insbesondere:
Arzneimittelgesetz (AMG), Arzneimittel- und Wirkstoffherstellerverordnung (AMWHV), Betriebsverordnung für
Arzneimittelgroßhandelsbetriebe (AMGrHdlBetrV), Heilmittelwerbegesetz (HWG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Arzeneizwischenfaelle

Verwaltungsvorschriften über Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen laden »

(Arzeneizwischenfaelle, 70261 KB)

Merkblätter zur Beantragung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG sowie zur Beantragung einer Großhandelsbetriebserlaubnis nach § 52 a AMG finden Sie hier.

  • Beantragung einer Großhandelsbetriebserlaubnis nach § 52 a AMG

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    (66451 Bytes)
  • Beantragung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG

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    (52353 Bytes)
  • Beantragung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe nach § 20b Arzneimittelgesetz

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    (42540 Bytes)
  • Beantragung einer Erlaubnis für die im Rahmen der Gewinnung von Gewebe erforderlichen Laboruntersuchungen nach § 20b Arzneimittelgesetz

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    (36775 Bytes)
  • Beantragung einer Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c Arzneimittelgesetz

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    (40223 Bytes)

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Telefon:(030) 90229-0
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(für alle Dienstgebäude)
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M 27
Turmstr./ Lübecker Str.:
101, 123, 187
U-Tumstr.:
245, TXL

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Den Dienstgebäuden in der Turmstraße 21 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner

Arbeitsgruppe I B2


Herr Dr. Richter

Telefon: (030) 90229-2310

Fax: (030) 90229-2097


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