Direkt zum Inhalt der Seite springen

Wohnen

Audioversion
  • Wohnen

    Wohnen laden »

    (3028395 Bytes)

Betreute Wohnformen

Heime

Für Menschen mit Behinderungen, die auf ein ganztägiges Betreuungsangebot angewiesen sind, stehen Heime zur Verfügung. Das Heimangebot kann von Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen werden, die entweder tagsüber einer Arbeit oder Beschäftigung nachgehen oder auf eine heiminterne Tagesstrukturierung angewiesen sind.

Eine Heimbetreuung kann auch in sogenannten Außenwohngruppen stattfinden, die rechtlich und organisatorisch einem Heim (als Mutterhaus) zugeordnet sind.

Die Größe einer Heimeinrichtung soll im Regelfall 40 Plätze betragen. Die einzelnen Wohngruppen sollen grundsätzlich 8 Plätze haben.

Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften wird in der Regel keine Nachtwache oder Nachtbereitschaft angeboten. Die Tagesbetreuung beschränkt sich werktags auf wenige Stunden am Morgen und am Abend, weil die Bewohner einer Arbeit oder Beschäftigung nachgehen. Die Bewohner müssen in der Lage sein, ihren Alltag zeitweise auch ohne Betreuung gestalten zu können.

Eine Wohngemeinschaft besteht gewöhnlich aus 4 bis 6 Bewohnern.

Betreute Einzelwohnung

Die betreute Einzelwohnung kommt zum einen für Personen in Betracht, die in hohem Maße selbständig leben können, aber auch für diejenigen, für die das Leben in einer Wohngemeinschaft nicht geeignet ist und die alleine leben möchten.

Es sei darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und dort von Einzelfallhelfern oder Sozialstationen betreut beziehungsweise gepflegt werden, bei den hier aufgeführten Wohnformen nicht erfasst sind.

Herbergen

Herbergen bieten wie Heime eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Der Aufenthalt ist jedoch in der Regel auf maximal 3 Monate begrenzt.
Herbergsplätze werden in Anspruch genommen, wenn Angehörige vorübergehend die Betreuung nicht sicherstellen können.

Beratung und Vermittlung

Die zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle unterstützter Wohnangebote für Menschen mit körperlicher, geistiger und Mehrfachbehinderung heißt Lotse Berlin(Externer Link).

Telefon: 01803 - 24 17 24

Sprechzeiten:
Montag von 10.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 10.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 10.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr
Darüberhinaus sind die bezirklichen Sozialämter und Bürgerämter in den üblichen Geschäftszeiten ansprechbar.
Seitenanfang

Dringender Wohnbedarf

Schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse wegen der festgestellten Behinderungen für sie objektiv ungeeignet sind und sie deshalb eine andere oder eine eigene Wohnung benötigen, einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit.

Über die Dringlichkeit des Wohnbedarfs wird in der Regel gleichzeitig mit der Bearbeitung des Antrages auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines entschieden.

Die Schwerbehinderung muss dem Wohnungsamt mit dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und dem Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden.

Hat das Wohnungsamt Zweifel, ob die derzeitigen Wohnverhältnisse für den schwerbehinderten Menschen ungeeignet sind, holt es eine gutachtliche Stellungnahme beim Ärztlichen Dienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin ein.

Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein sind beim Wohnungsamt des für den derzeitigen Wohnsitz zuständigen Bezirksamtes zu stellen.
Dort werden auch alle weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex beantwortet.
Seitenanfang

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

Rollstuhlgerechte Wohnungen (Rb-Wohnungen) sind hinsichtlich der Ausstattung im Küchen- und Sanitärbereich und des stufenlosen Zugangs gesondert konzipierte Wohnungen. Der Wohnungsbestand in Berlin umfasst rollstuhlgerechte Sozialwohnungen und behindertenfreundliche Wohnungen (vorwiegend in den östlichen Bezirken).

Für die Anmietung einer im sozialen Wohnungsbau geförderten rollstuhlgerechten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) für den besonderen Personenkreis „Rollstuhlbenutzer“ notwendig. Der WBS ist beim Wohnungsamt im Stadtbezirk zu beantragen.

Im Internet unter http://www.rb-wohnungen.de(Externer Link) (Rollstuhlgerechte Wohnungen in Berlin mit Suchfunktion) finden Sie ein Portal, das Wohnungen in allen Berliner Bezirken ausweist. Interessieren Sie sich für eine angebotene Wohnung, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Wohnungsunternehmen. Auch die Behindertenberatungsstellen der Bezirke sind Ansprechpartner für die Suche nach geeignetem Wohnraum.

Seitenanfang

Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein


Mit öffentlichen Mitteln ist der soziale Wohnungsbau zugunsten der Wohnungssuchenden zu fördern, bei denen das Jahreseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Die Einkommensgrenze für die Bewilligung eines Wohnberechtigungsscheines ergibt sich aus der Zahl aller Personen, die auf Dauer in der Wohnung leben.
Bei der Ermittlung des anrechenbaren Jahreseinkommens erhalten Personen einen jährlichen Freibetrag

  • von 4.500 Euro, die schwerbehindert mit einem GdB von 100 oder wenigstens 80 und häuslich pflegebedürftig sind
oder
  • von 2.100 Euro mit einem GdB von unter 80, aber wenigstens 50 und zusätzlicher häuslicher Pflegebedürftigkeit.
Seitenanfang

Wohngeld


Wohngeld wird als Zuschuss (Miet- oder Lastenzuschuss) zu den Aufwendungen für Wohnraum gezahlt. Die Bewilligung ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, von der Höhe des Familieneinkommens und von der Höhe der Miete oder Belastung.
Das Wohngeld richtet sich nach dem Wohngeldgesetz.
Bei der Ermittlung des anrechenbaren Jahreseinkommens erhalten Personen einen jährlichen Freibetrag

  • von 1.500 Euro, wenn sie schwerbehindert mit einem GdB von 100 oder einem GdB von wenigstens 80 und häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) sind
oder
  • von 1.200 Euro, wenn sie schwerbehindert mit einem GdB unter 80 und häuslich pflegebedürftig im oben beschriebenen Sinne sind.
Seitenanfang

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin

Stadtplan


Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


KundenCenter
( Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
(Mittwoch geschlossen)

Telefon: (030) 90229-6464
(Mo - Fr 7 - 19 Uhr)

Telefax: (030) 90229-6095
(Sachgebiete)

E-Mail

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7

Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Dem Dienstgebäude in der Sächsischen Straße 28 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung