DieDie Datenbank mit einem umfassenden Ärzteverzeichnis lässt bei der Suche sofort erkennen, ob es sich um eine barrierefreie Praxis handelt. Außerdem wird Auskunft zu Sprechzeiten, Lage und Erreichbarkeit gegeben. Es ist außerdem eine gebührenfreie Rufnummer (0800 – 7 39 00 99) geschaltet, die diese Auskünfte gibt und auch bei der gezielten Suche nach Ärzten, Kliniken und Therapeuten hilft.
Internet: www.arzt-auskunft.de![]()
Das reguläre Eintrittsalter für eine Altersrente liegt bei 67 Jahren (stufenweise Anhebung). Schwerbehinderte Menschen können jedoch bereits vom 63. Lebensjahr (geboren vor dem 01.01.1952) oder vom 65. Lebensjahr an Altersrente ohne Rentenabschläge erhalten. Voraussetzung ist, wenn Sie
das 63. bzw. 65. Lebensjahr vollendet haben
und
bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind (Grad der Behinderung mindestens 50)
und
die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Darüber hinaus darf die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten werden, ein Hinzuverdienen bis zu einem gewissen Betrag ist erlaubt. Es gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen sowie pauschale Mindestgrenzen für alle.
Mit Rentenabschlägen kann die Altersrente auch schon vorher bezogen werden, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Für einen bestimmten Personenkreis ist ein früherer Altersrentenbezug ohne Abschläge möglich.
Die Schwerbehinderung wird in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, der zum Rentenbeginn noch Gültigkeit haben muss. Für den Rentenantrag muss der Abschluss des Antragsverfahrens im Schwerbehindertenrecht nicht abgewartet werden.
Auskünfte zu den genauen Bezugszeiten und den unterschiedlichen Abschlägen erteilt die Deutsche Rentenversicherung, Ruhrstr. 2, 10709 Berlin (kostenloses Service-Telefon 0800 - 10 00 48 00 / www.deutsche-rentenversicherung.de) oder das Versicherungsamt Berlin.
Das Versicherungsamt Berlin (im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin), Sächsische Str. 28, 10707 Berlin, hält entsprechende Rentenantragsvordrucke für Sie bereit und ist auch beim Ausfüllen behilflich.
Termine vereinbaren Sie bitte unter den Rufnummern 90229-6802 oder 90229-6803 bzw. Faxnummer 90229-6095
E-Mail: versicherungsamt@lageso.berlin.de
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Für schwerbehinderte Beamte auf Lebenszeit bzw. schwerbehinderte Richter auf Lebenszeit existieren gleichgerichtete und wirkungsgleiche Regelungen.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihre Personalstelle.
Schwerbehinderte Menschen können innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Voraussetzung hierfür ist, dass die schwerbehinderte Person, ein Elternteil, sein Ehegatte oder sein Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten diese Voraussetzungen wegen ihrer Behinderung nicht erfüllen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse das Beitrittsrecht vom Alter des schwerbehinderten Menschen abhängig machen. Die Krankenkassen dürfen ein Gesundheitszeugnis nicht verlangen, sie haben nicht das Recht, schwerbehinderte Menschen untersuchen zu lassen und ggf. zurückzuweisen. Für den Leistungsanspruch muss keine Wartezeit erfüllt sein; Vorerkrankungen dürfen vom Versicherungsschutz nicht ausgenommen werden.
Diese Richtlinie wird nun überholt durch die Einführung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ab 01. April 2007. Ehemalige Versicherte (gesetzlich) ohne Versicherungsschutz müssen wieder in Ihrer damaligen gesetzlichen Kasse oder deren Rechtsnachfolgerin versichert werden. Die Kassen dürfen solche Personen nicht abweisen, auch nicht wegen Schwerbehinderung oder dem sonstigen Gesundheitszustand.
Gleiches gilt ab 01. Juli 2007 auch für Personen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben. Sie können sich bei den Privatversicherungen ohne Prüfung des Gesundheitszustandes, risikoabhängige Zuschläge und Leistungsausschlüsse versichern lassen. Hier besteht eine Versicherungspflicht jedoch erst ab 01.Januar 2009.
Diese beiden Neuerungen gelten auch für Auslandsheimkehrer.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Darüber hinaus bietet der Darmstädter Verein „Club Behinderter und ihrer Freunde e. V.“(CBF) den Euro-Toilettenschlüssel, der auch bereits in Österreich und der Schweiz weit verbreitet ist, an. Ferner gibt es dort auch das Verzeichnis „Der Lokus“ (ISBN-3-00-005272-0), in dem über 6.700 Toilettenstandorte in Deutschland und Europa verzeichnet sind.
Behinderte Personen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis / -bescheid
Die Regelungen für die Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich zum 1. Januar 2004 geändert. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent.
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet. In Dauerbehandlung befindet sich, wer wegen derselben Krankheit einen Arztbesuch pro Quartal wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann.
Darüber hinaus muss mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises räumen viele öffentliche und auch private Veranstalter (Ausstellungen, Museen usw.) Ermäßigungen auf die regulären Eintrittspreise ein. Bei den öffentlichen Schwimmbädern (Berliner Bäder-Betriebe) gibt es keine Ermäßigung auf den Eintritt für schwerbehinderte Menschen, bei Vorliegen des Merzeichens „B“ (Begleitung) hat die Begleitperson entgeltfreien Zutritt.
„Ansehen, informieren und ausprobieren!“ So lautet die Devise im HilfsmittelCentrum. Die Dauerausstellung ist einzigartig, neben vielen kleinen Alltagshilfen gehört dazu auch eine behindertengerechte Küche, Nützliches für Bad und WC und ein Pflegezimmer. Außerdem besteht dort die Möglichkeit kostengünstig größere Hilfsmittel (Rollstühle, Gehwagen, Badewanneneinstiegshilfen und vieles mehr) auszuleihen.
Adresse:
DRK LV Berliner Rotes Kreuz e.V.
HilfsmittelCentrum
Bachestraße 11 (Besuchereingang: Bundesallee 73)
12161 Berlin(Friedenau)
(U-Bahn Friedrich-Wilhelm-Platz oder U-/S-Bahn Bundesplatz)
Öffnungszeiten für Beratung und Verleih:
Mo, Mi, Fr: 9 – 12 Uhr
Di und Do: 15 – 18 Uhr
Bei Beratungsbedarf bitte vorher einen Termin vereinbaren!
Tel: (030) 600 300 200
Fax: (030) 600 300 900
E-Mail: hilfsmittel@drk-berlin.de
Internet: www.drk-berlin.de/hilfsmittel![]()
Nach der Krankentransportrichtlinie können Fahrten zur ambulanten Behandlung (Arzt- und Therapiefahrten) für Versicherte verordnet und genehmigt werden. Voraussetzungen dafür sind:
Die Pflegeversicherung wird im Rahmen einer sozialen Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (5. Säule) und im Rahmen einer privaten Pflegeversicherung durchgeführt. Dabei gilt der Grundsatz: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört über die Krankenkasse der sozialen Pflegeversicherung an.
Leistungen der Pflegeversicherung werden bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit gewährt. Pflegebedürftig ist, wer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße auf Hilfe angewiesen ist. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstreckt sich auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Personen, die Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen (Pflegepersonen), erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur sozialen Sicherung.
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen errichtet wurden. Für die Durchführung ist jeweils die Pflegekasse zuständig, die bei der Krankenkasse errichtet ist, bei der eine Mitgliedschaft besteht. Diese nimmt Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung entgegen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Das Landespflegegeldgesetz (LPflGG) ist eine Rechtsvorschrift des Landes Berlin. Es stellt Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin haben, auf Antrag Pflegegeld zum pauschalen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Verfügung.
Dieses Pflegegeld soll dazu beitragen den Pflegebedürftigen nach Möglichkeit in der Familie oder dem eigenen Haushalt zu belassen, weil hier in der Regel eine individuellere und persönlichere Pflege und Betreuung gewährleistet ist.
Das Pflegegeld wird bei Blindheit in Höhe 80 v.H. der Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz gezahlt. Blinde Menschen, die gleichzeitig noch gehörlos sind, erhalten einen Festbetrag in Höhe von 1.189,00 Euro.
Das Pflegegeld bei einer hochgradigen Sehbehinderung oder bei Gehörlosigkeit beträgt 20 v.H. der Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz. Liegen beide Behinderungen gleichzeitig vor, wird der Leistungsbetrag verdoppelt.
Die Durchführung des Landespflegegeldgesetzes ist Aufgabe der Bezirksämter, Geschäftsbereich Soziales. Dort erhalten Sie weitere Informationen. Die entsprechenden Anträge sind ebenfalls dort zu stellen.
Internet:www.berlin.de/pflege/recht/
Der Verlag Carl Ueberreuter gibt seit Anfang 2007 verschiedene Buchtitel in einer speziellen Großdruck-Reihe mit einem viel größeren Schriftbild heraus. Diese können einzeln wie auch als Abonnement bestellt werden. Fragen Sie in Ihrer Buchhandlung nach.
Internet: www.ueberreuter.de![]()
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ vor dem 65. Lebensjahr, die nicht erwerbsfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, haben einen Anspruch auf Mehrbedarf (17 Prozent der maßgebenden Regelleistung) bei den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), den Leistungen der Grundsicherung und den Leistungen beim Bezug von ALG II („Hartz IV“).
Fragen hierzu beantwortet das Sozialamt, bzw. das Grundsicherungsamt des für den derzeitigen Wohnsitz zuständigen Bezirksamtes oder die Agentur für Arbeit.
Die Berliner Mobilitätshilfedienste bieten Begleit- und Schiebehilfe für behinderte und ältere Menschen an, die auf Unterstützung auf Wegen außerhalb der Wohnung angewiesen sind. Nach dem Motto "Draußen spielt das Leben - wir bringen Sie hin" kann es sich z.B. um eine Begleitung zum Einkauf, zu Veranstaltungen oder zum Spazierengehen handeln. Hierfür wird eine geringe Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Dienste sind über insgesamt 16 Einsatzstellen der gemeinnützigen Träger in allen Berliner Bezirken erreichbar. Die Adressen und Telefonnummern sind auf der Internetseite der Mobilitätshilfedienste angegeben.
http://www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de/![]()
Das Blindenmuseum in der Rothenburgstr. 14, 12163 Berlin, in der Nähe des S- und U-Bahnhofes „Rathaus Steglitz“ , zeigt seit März 2010 eine Dauerausstellung "Sechs Richtige - Louis Braille und die Blindenschrift" . Ein großer Teil der Exponate ist zum Anfassen, damit sie „begriffen“ werden können.
Öffnungszeit: Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr. Gruppenführungen nach Vereinbarung. Jeden 1. Sonntag im Monat um 11.00 Uhr offene Führung ohne Anmeldung.
Eintritt frei, Spende erbeten.
Tel.: (030) 797 09 094
Fax: (030) 797 09 095
Internetl: http://blindenmuseum-berlin.de![]()
E-Mail: Blindenmuseum@gmx.de
Der Botanische Garten in der Königin-Luise-Str. 6-8 in Dahlem (Eingänge: Königin-Luise-Platz/Museum Tel: 83 85 73 25 und Unter den Eichen 5-10 Tel: 83 85 02 72) gibt an den Kassen ein Merkblatt über die Befahrbarkeit der Wege heraus, dort gibt es auch einen Schlüssel für die behindertengerechten Toiletten auf dem Gelände. Es können auch unter Vorbestellung kostenlos Rollstühle an den Kassen ausgeliehen werden. Das Halten vor dem Eingang Unter den Eichen ist für den Sonderfahrdienst möglich. Im Museumsgebäude befindet sich ein rollstuhlgerechter Fahrstuhl und eine entsprechende Toilette. Der Duft- und Tastgarten bietet blinden und sehbehinderten Besuchern auf Hochbeeten die Möglichkeit, die Vielfalt der Pflanzenwelt mit Tast- und Geruchssinn zu erfahren.
Die Besucher-Dienste der Staatlichen Museen zu Berlin bieten verschiedene Führungen für Menschen mit Behinderung an (z.B. Kunstvermittlung für Blinde und Sehbehinderte oder Kunst für Rollstuhlfahrer/innen). Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer: 266 29 51.
In Berlin werden Stadtführungen in Gebärdensprache durchgeführt. Informationen und Anmeldung unter per SMS: 0179-2900287 oder 0170-4115983 oder per Fax: 26558772.
E-Mail: annettejaenichen@aol.com oder akm@handgemacht.net
Der Tierpark (Am Tierpark 125, 10319 Berlin) bietet einen kostenlosen Begleit- und Rollstuhlservice für Ältere und Behinderte an. Die Besucher werden während der gesamten Öffnungszeiten ab 9.00 Uhr begleitet und auf Wunsch im eigenen oder auch ausgeliehenen Rollstuhl durch den Park gefahren. Rollstühle stehen kostenlos am Eingang „Bärenschaufenster“ bereit. Anmeldungen unter der Telefonnummer 51 53 14 70.
E-Mail: info@tierpark-berlin.de
Internet: www.tierpark-berlin.de
(Erleben / Besucher-Infos / Tierpark barrierefrei)
Der Zoo (Hardenbergplatz 8, 10787 Berlin) und das Aquarium (Budapester Str. 32, 10787 Berlin) bieten einen kostenlosen Begleit- und Rollstuhlservice für Ältere und Behinderte an. Die Besucher werden während der gesamten Öffnungszeiten ab 9.00 Uhr begleitet und auf Wunsch im eigenen oder auch ausgeliehenen Rollstuhl durch den Zoo oder das Aquarium gefahren. Rollstühle stehen kostenlos an den Eingängen „Elefantentor“, „Löwentor“ und „Aquarium“ bereit. Anmeldungen unter der Telefonnummer 25 40 12 70 oder 26 10 17 11.
E-Mail: behinderte.mobil@zoo-berlin.de
Internet:www.zoo-berlin.de
(Erleben / Besucher-Infos / Zoo barrierefrei)
Mit der Schaffung dieser Institution soll ein aktiver Beitrag zur Stärkung der Patienteninteressen geleistet werden. Die Patientenbeauftragte ist vorrangig Ansprechpartnerin für Patienten, Patienteninitiativen und -organisationen. Sie wird die Senatorin und die Gesundheitsverwaltung in Fragen beraten, die Patientenbelange betreffen. Vor allem wird sie die Koordinierung und die Vernetzung der vielfältigen Aktivitäten, die es in Berlin zur Patientenorientierung im Gesundheitswesen gibt, unterstützen und weiterentwickeln.
Das Amt ist keine Beratungs- und Beschwerdestelle im Sinne eines Ombudsmannes, die jedem Einzelfall nachgehen kann. Vielmehr sollen die vielfältigen Angebote in Berlin zugänglich gemacht werden: Patientenfürsprecher in den Krankenhäusern, Beratungsstellen bei den Sozialverbänden, der Verbraucherzentrale und den Krankenkassen oder den Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern.
Angebote:
Für Ratsuchende gibt es eine Anlaufstelle, in der qualifizierte und kompetente Patientenberater weiterhelfen, diese Expertenhilfe ist kostenlos, neutral und unabhängig:
Angehörigenpflege ist eine Belastung für alle Beteiligten. In der Pflegeakademie wird nach einem einzigartigen Konzept Angehörigen die Möglichkeit gegeben an Kursen teilzunehmen und gleichzeitig die zu pflegende Person in die Klinik mitzubringen. Sie wird für die Dauer der etwa 6-tägigen Kurse (Vertiefung der Kenntnisse im pflegerischen Bereich, Informationen zu finanziellen Fragen der Pflege, Gespräche mit anderen Betroffenen u.v.m.) stationär gut versorgt.
Genauere Informationen:
VdK-Geriatriezentrum Neuburg an der Donau
Akademie für pflegende Angehörige
Bahnhofstr. B 107
86633 Neuburg
Tel: 08431-580-265
Die Verbraucherzentralen (vzbv) haben drei Telefonnummern zu folgenden Themenkreisen eingerichtet:
Angehörige, Betroffene aber auch professionelle und ehrenamtliche Helfer bekommen Antworten auf ihre Fragen zu Demenz und speziell zur Alzheimer Krankheit.
Deshalb hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 01803 - 17 10 17 (Telefonkosten bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz 9 Cent pro Minute) eine Informations- und Beratungsadresse eingerichtet.
(Mo – Do 9 – 18 Uhr und Fr 9 – 15 Uhr)
Internet: www.deutsche-alzheimer.de![]()
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, muss Vorsorge treffen, damit andere nicht gefährdet werden. Die Pflicht zur Sicherheitsvorsorge obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
In der Regel erfüllt der Behinderte seine Vorsorgepflicht, indem er Verkehrsschutzzeichen nutzt, die auf seine Behinderung aufmerksam machen, so dass für die übrigen Verkehrsteilnehmer erkennbar eine gesteigerte Sorgfaltspflicht besteht.
Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden (sog. „Blindenbinde“) an beiden Armen oder andere geeignete deutlich sichtbare Verkehrsschutzzeichen (z.B. gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten) kenntlich machen. Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Stock, die Begleitung durch einen Blindenführhund im weißen Führgeschirr oder gelbe Abzeichen (siehe oben) kenntlich machen. Es ist dringend zu empfehlen, die genannten Verkehrsschutzzeichen zu tragen, weil sonst die Gefahr besteht, dass im Falle eines Verkehrsunfalls Schadensersatzansprüche verweigert werden. Eine Anstecknadel als Hinweis auf eine Behinderung genügt im Schadensfall nicht.
Wer mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnimmt, ist nicht verpflichtet, sich kenntlich zu machen; es ist aber auch in diesem Fall durchaus zweckmäßig. Das Gleiche gilt für blinde Menschen, die sich von einem Führhund begleiten lassen.
Wird das Tragen von Verkehrsschutzzeichen im Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht empfohlen, gibt das Versorgungsamt kostenfrei Armbinden an den Berechtigten ab.
Außerdem können die oben genannten Verkehrsschutzzeichen beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e.V. (Tel.: 895 88-0) gegen Entgelt erworben werden. Dort finden Sie auch gelbe Mützen, Badekappen, Handschilder zur sicheren Straßenüberquerung, Anstecknadeln und andere Hilfsmittel.
An Kraftfahrzeugen dürfen diese Abzeichen nicht angebracht werden.
(§ 2 Fahrerlaubnisverordnung ).
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin
Stadtplan
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
KundenCenter
( Erdgeschoss)
Öffnungszeiten:
Mo., Di. 9:00-15:00 Uhr
Do. 9:00-18:00 Uhr
Fr. 9:00-13:00 Uhr
(Mittwoch geschlossen)
Telefon: (030) 90229-6464
(Mo - Fr 7 - 19 Uhr)
Telefax: (030) 90229-6095
(Sachgebiete)
E-Mail
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7
Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115
