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Badegewässerüberwachung

Überwachung der Badegewässer

Die auf der Badestellenkarte für Berlin ausgewiesenen Bäder und Badestellen werden regelmäßig hinsichtlich der Badegewässerqualität vom 15. Mai bis 15. September (Badesaison) eines jeden Jahres in 14tägigen Abständen entsprechend einer von der Europäischen Union (EU) erlassenen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer sowie der Berliner Badegewässerverordnung überwacht. Darüber hinaus werden aus Vorsorgegründen weitere Gewässer z.B. im Rahmen des Gewässerschutzes vierwöchentlich beprobt.
Das bedeutet für die Praxis, dass entsprechende Verhaltensempfehlungen oder gar Badeverbote ausgesprochen werden, sobald bestimmte Anforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie nicht eingehalten werden. Auskünfte über die Badegewässerqualität während der Badesaison erteilen die Gesundheitsämter der Bezirke für Gewässer II. Ordnung für ihren Zuständigkeitsbereich, sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin für alle natürlichen Badegewässer im Land Berlin unter der Nummer (030) 90229-5555 (Badegewässertelefon).

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Welche Wassergütekriterien gibt es?

Die EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer, welche im Jahre 2006 unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union novelliert wurde, schreibt für ausgewiesene Badegewässer verbindliche Gütekriterien vor. Die Einhaltung wird durch bestimmte mikrobiologische und physikalisch-chemische Untersuchungen sowie durch Untersuchungen auf Algenwachstum regelmäßig überwacht. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse orientiert sich dabei an Grenzwerten unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt. Folgende Untersuchungen werden nach der EU-Richtlinie bei ausgewiesenen Badegewässern regelmäßig durchgeführt:

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Mikrobiologische Untersuchungen

Hierbei wird auf bestimmte Keime (sogenannte Indikatorkeime) untersucht. Es handelt sich dabei um:

E.coli (Escherichia coli). Dies sind Bakterien, die im Darm von allen Menschen und Säugetieren vorkommen und hier in der Regel harmlos sind. Außerhalb des menschlichen Körpers vermehren sich diese Keime kaum. Deshalb sind sie ein brauchbarer Anzeiger für fäkale Verunreinigungen. Dies bedeutet, dass ab Überschreiten des Grenzwertes für E.coli zu vermuten ist, dass auch andere Darmkeime, z.B. bestimmte Krankheitserreger, im Wasser vorhanden sind.

Intestinale Enterokokken. Dies sind Bakterien, die ähnlich wie E.coli im Darm von Mensch und Tier leben. Sie sind deshalb ebenfalls ein brauchbarer Anzeiger für fäkale Verunreinigungen.

Coliforme Bakterien. Diese Bakterien, die sowohl im Darm als auch in der Natur vorkommen, können sich im Gegensatz zu den E.coli im Wasser vermehren, wenn sie genügend Nahrungsstoffe vorfinden. Ähnlich wie die E.coli sind auch die coliformen Bakterien nicht zwingend Kranheitserreger.

Über die regelmäßige mikrobiologische Überwachung der Badegewässer hinaus (E.coli und Intestinale Enterokokken) können aus gegebenem Anlass, z.B. bei einer vermuteten Abwassereinleitung weitere mikrobiologische Untersuchungen, z.B. auf Salmonellen (Durchfallerreger), sinnvoll sein.



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Grenzwerte

Die Grenzwerte liegen im Vorsorgebereich. Daher bedeutet eine geringe Überschreitung noch keine Gesundheitsgefahr für die Badenden. Da die Grenzwerte sich aber dem Bereich nähern, in dem gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich sind, ist in der EU-Badegewässerrichtlinie festgelegt, dass bei empfohlenen Badegewässern mindestens 95% der untersuchten mikrobiologischen Proben unter den festgelegten Grenzwerten liegen müssen.

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Was geschieht bei einer Grenzwertüberschreitung?

Kommt es im Rahmen der 14tägigen Badegewässerüberwachung zu einer Überschreitung von Grenzwerten, wird sofort eine weitere Wasserprobe entnommen. Bestätigt diese Untersuchung die Grenzwertüberschreitung, dann wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt ein Abraten vom Baden oder ein Badeverbot ausgesprochen. Diese Empfehlung und das Badeverbot werden erst dann wieder aufgehoben, wenn nachfolgende Kontrolluntersuchungen gezeigt haben, dass sich die Gewässersituation deutlich gebessert hat und wieder den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht. Selbstverständlich ist jede Grenzwertüberschreitung Anlass für die überwachenden Behörden, nach den Ursachen zu suchen und auf ihre Verbesserung hinzuwirken.

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Aktuelle Beurteilung der Badegewässerqualität (Ampel)

Aktuelle Untersuchungsergebnisse an den Badestellen finden Sie auf der Seite „Liste der Badestellen“.
In der Tabelle auf der Seite „Liste der Badestellen“ finden sie eine farbig hinterlegte Aussage darüber wie die Qualität des Badegewässers aufgrund der letzten stichprobenartig vorgenommenen Messung und den Erkenntnissen aus dem Badegewässerprofil aktuell beurteilt wird. Die Farben für die Qualität lassen sich nach dem Ampelprinzip zuordnen:

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Grün - Zum Baden geeignet

Gelb - Vom Baden wird abgeraten

Rot - Badeverbot

A Erhöhtes Algenauftreten
k. A. Keine Angaben

Was bedeuten die Farben grün, gelb, rot und die anderen Angaben?

Zum Baden geeignet: grün

  • kein Hinweis einer fäkalen Belastung unter Berücksichtigung der Angaben im Badegewässerprofil
  • keine mikrobiologischen Belastungen liegen vor bei einer Anzahl von nachfolgenden Indikatorbakterien/ 100 ml:
    • < 1800 KBE/ 100 ml für Escherischia coli (E.coli) und
    • < 700 KBE/ 100 ml für Intestinale Enterokokken (I.E.)
    • < 10000 KBE/ 100 ml für Coliforme Bakterien
    • < 10 µg/l Blaualgentoxine

Vom Baden wird abgeraten: gelb

  • ereignisbezogene fäkale Belastung unter Berücksichtigung der Angaben im Badegewässerprofil (zum Beispiel Notauslässe)
  • es liegen mikrobiologische Belastungen vor bei einer Anzahl von nachfolgenden Indikatorbakterien/ 100 ml:
    • > = 1800 KBE/ 100 ml für Escherischia coli (E.coli) und
    • > = 700 KBE/ 100 ml für Intestinale Enterokokken (I.E.)
    • > = 10000 KBE/ 100 ml für Coliforme Bakterien
    • > = 10 µg/l Blaualgentoxine

Badeverbot: rot

  • Fäkale Belastungen des Badegewässers, sowie aus anderen hygienischen Gründen (Gefahrenabwehr)
  • Einzelwert wird überschritten
  • es wird unverzüglich eine zweite Probenahme durchgeführt
  • Nachkontrolle: Wiederholte Überschreitung des Einzelwertes E.Coli >1800 KBE/ 100 ml oder I.E. >700 KBE/ 100 ml, Blaualgentoxine >100 µg/l
  • Coliforme Bakterien werden gemäß EU nicht zur Beurteilung herangezogen
  • Zuständige Behörde erlässt Badeverbot

Aufheben des Badeverbotes

  • Geometrischer Mittelwert von 3 Proben (E.Coli <280 KBE/ 100 ml oder I.E. <100 KBE/ 100 ml, Blaualgentoxine <10 µg/l)
  • Zuständige Behörde hebt Badeverbot auf

Erhöhtes Algenauftreten: A

  • Sichttiefe <50 cm (sofern Probenahme vom Steg oder Boot)
  • Blaualgendominanz

Keine Angaben: K. A.

  • z.B Fehlmessungen, witterungsbedingter Ausfall der Probeentnahme
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Physikalisch-chemische Untersuchungen

Die Probennahme wird mit einer Besichtigungsprüfung verbunden. Dabei wird auf Wasserfärbung, Trübung (Sichttiefe) und Geruch des Wassers untersucht. Ferner wird das Umfeld der Badestelle hinsichtlich Sauberkeit (z.B. kein Öl, Abfall oder Unrat) überprüft. Im Labor werden weitere chemische Untersuchungen durchgeführt, z.B. auf den Gehalt von Nitrat, Nitrit, Ammonium und Chlorid.

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Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität

Vom Gesetzgeber wurden in den letzten Jahren die Bedingungen für die Benutzung der Gewässer erheblich verschärft und die Abgaben für die Einleitung von geklärten Abwässern erhöht, was zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Gewässergüte führen wird. Von der für den Gewässerschutz zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden und werden eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität durchgeführt.

Der Betrieb von zwei Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen am Tegeler See und am Schlachtensee sorgt für eine allmähliche Verringerung der Algenentwicklung in diesen Seen und den Folgegewässern.

Badegewässer, wie z.B. der Plötzensee, wurden entschlammt. Dadurch wird vermieden, dass sich Nährstoffe aus dem Schlamm lösen können. Gleichzeitig sorgt die Vergrößerung des Wasservolumens für eine Regenerierung der Gewässer.

Der Bau weiterer Mischwasserrückhaltebecken und Regenwasserklärbecken führt in der dicht besiedelten Großstadt Berlin zu einer weiteren Reduzierung der Gewässerbelastung. Bei der Errichtung von neuen Siedlungen darf das von versiegelten Flächen anfallende Regenwasser nicht mehr im Kurzschluss in die Oberflächengewässer eingeleitet werden, sondern wird weitgehend im Gebiet gehalten und durch Aufleitung auf Vegetationsdecken zur Versickerung gebracht und gereinigt. Die Einleitung von absetzbaren Stoffen, Nähr- und Schadstoffen aus Regenwassereinzugsgebieten soll so kontinuierlich minimiert werden.

Darüber hinaus trägt insbesondere der derzeit betriebene Ausbau und die Modernisierung der Berliner und Brandenburger Klärwerke massiv zu einer spürbaren Gewässerentlastung bei.

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Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Turmstr. 21
10559 Berlin

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Haus A

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(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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Fax: (030) 9028-3386
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Turmstr. :
U 9
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U 9 (kein Fahrstuhl vorhanden)

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M 27
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101, 123, 187
U-Tumstr.:
245, TXL

"Berlin barrierefrei"

"Signet Berlin barrierefrei weißer Pfeil auf gelbem Grund zeigt mit der Spitze auf den Schriftzug Berlin barrierefrei"
Den Dienstgebäuden in der Turmstraße 21 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Legende:

Gruen
Zum Baden geeignet
Gelb
Vom Baden wird abgeraten
Rot
Badeverbot

A
Erhöhtes Algenauftreten

k.A.
keine Angaben