Drucksache - 0830/XXI-01  

 
 
Betreff: Halteverbotszonen Simmelstraße und Kühleweinstraße
Status:öffentlichBezüglich:
0830/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die in der 13. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 09.11.2022 nicht besprochene Mündliche Anfrage - Drs Nr. 0830/XXI -:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Für welchen Zeitraum bestehen jeweils Halteverbotszonen in der Simmelstraße und der Kühleweinstraße in Reinickendorf-Ost?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Die Haltverbote sind mit zeitlicher Beschränkung „11.07.2022 31.12.2023, Mo-Fr, 6-18h“r das Bauvorhaben Simmelstraße 23 zum Freihalten der Einmündungsbereiche für große Baufahrzeuge eines privaten Bauvorhabens angeordnet.

 

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Julian Radecker weiterzuleiten.

 

Uwe Brockhausen       Korinna Stephan

Bezirksbürgermeister       Bezirksstadträtin

Stammbaum:
0830/XXI   Halteverbotszonen Simmelstraße und Kühleweinstraße   BVV-Büro   Mündliche Anfrage
0830/XXI-01   Halteverbotszonen Simmelstraße und Kühleweinstraße   Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr   Mündliche Anfrage - schriftliche Antwort
 
 

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