Tagesordnung - 15. öffentliche Sitzung des Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Di, 03.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung vom 29.05.2018 sowie der 14. Sitzung vom 05.06.2018      
Ö 3  
Wahl einer Schriftführerin / eines Schriftführers      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Vermeidung von Überschwemmungsschäden durch Starkregen in Reinickendorf  
0543/XX  
Ö 4.2  
Entwässerung in Reinickendorf III - Berliner Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmung  
0716/XX  
Ö 4.3  
Entwässerung in Reinickendorf IV - Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Straßengullis zur Regenentwässerung in Frohnau  
0718/XX  
Ö 4.4  
Prüfung der Niederschlagsentwässerung während der Sanierung der A111  
0955/XX  
Ö 4.5  
Rechte der Seniorenvertretung in GO verankern  
1038/XX  
    VORLAGE
    ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

 

 

   
    09.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 11.2 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss (Federführung) sowie an den Bauausschuss (Mitberatung)

 

   
    03.07.2018 - Bauausschuss
    Ö 4.5 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Vertagung

 

 

   
    28.08.2018 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - gegenstandslos
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Nicht zuständig

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    16.10.2018 - Geschäftsordnungsausschuss
    N 3.1 - im Ausschuss abgelehnt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    14.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.8 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Vertagung

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    12.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 5.15 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    09.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 5.10 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Vertagung

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    13.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 5.5 - in der BVV abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert:

 

Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch:

 

"(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften."

 

und

 

§20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in:

 

"Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind."

 

sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch:

 

"(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben."

 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: AfD/B90/Grüne/Linke   dagegen: CDU/SPD/FDP   Enthaltung: 0

Ö 4.6  
Graffiti könnte auch schön sein  
1117/XX  
Ö 4.7  
Graffiti kontrolliert ermöglichen  
1124/XX  
Ö 4.8  
Info-Center des Rathauses Reinickendorf bürgerfreundlicher gestalten  
1163/XX  
Ö 4.9  
Generationenspielplätze I
0927/XX  
Ö 4.10  
Generationenspielplätze II
0928/XX  
Ö 4.11  
Hubertussee entschlammen  
0447/XX  
Ö 4.12  
Liegewiese am Schäfersee  
0509/XX  
Ö 4.13  
Tränken für Hundespielplätze  
0524/XX  
Ö 4.14  
Grundinstandsetzung der Zufahrt in der Ollenhauerstraße 65A - 64E / am Kienhorstpark  
0710/XX  
Ö 4.15  
Barrierefreiheit während der Bauphase  
0752/XX  
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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