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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung vom 29.05.2018 sowie der 14. Sitzung vom 05.06.2018 |
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Ö 3 |
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Wahl einer Schriftführerin / eines Schriftführers |
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Ö 4 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 4.1 |
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Vermeidung von Überschwemmungsschäden durch Starkregen in Reinickendorf |
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0543/XX |
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Ö 4.2 |
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Entwässerung in Reinickendorf III - Berliner Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmung |
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0716/XX |
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Ö 4.3 |
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Entwässerung in Reinickendorf IV - Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Straßengullis zur Regenentwässerung in Frohnau |
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0718/XX |
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Ö 4.4 |
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Prüfung der Niederschlagsentwässerung während der Sanierung der A111 |
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0955/XX |
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Ö 4.5 |
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Rechte der Seniorenvertretung in GO verankern |
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1038/XX |
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VORLAGE |
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ALLRIS net RatsinformationBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." |
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09.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 11.2 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." Gemäß Konsensliste Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss (Federführung) sowie an den Bauausschuss (Mitberatung)
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03.07.2018 - Bauausschuss |
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Ö 4.5 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." Vertagung
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28.08.2018 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - gegenstandslos |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." Nicht zuständig
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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16.10.2018 - Geschäftsordnungsausschuss |
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N 3.1 - im Ausschuss abgelehnt |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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14.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.8 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
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12.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 5.15 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
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09.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 5.10 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
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13.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 5.5 - in der BVV abgelehnt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird wie folgt geändert: Punkt VI. Ausschüsse §19 Ausschusssitzungen wird ergänzt durch: "(10) Der Seniorenvertretung ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Es gelten die üblichen Ordnungsvorschriften." und §20 Verfahren in den Ausschüssen (5) durch einfügen in Zeile 11 von "sowie die Seniorenvertretung" geändert in: "Ausschüsse tagen gem. § 9 Abs. 3 des BezVG öffentlich, soweit nicht ein Ausschuss wegen des Vorliegens besonderer Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließt. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Ausschüsse, die die Sachgebiete Rechnungsprüfung, Grundstücksgeschäfte, Allgemeines Grundvermögen und Personalangelegenheiten behandeln, tagen bei Beratung dieser Sachgebiete grundsätzlich nicht öffentlich. Auf Antrag gem. Abs. 2 oder auf Anregung eines Bezirksamtsmitgliedes können Ausschüsse wegen des Vorliegens besonderer Umstände jederzeit eine Sitzung oder Teile einer Sitzung für nicht öffentlich erklären. Bei öffentlichen Sitzungen hat jeder Zutritt, soweit es die Räumlichkeiten gestatten, wobei die Berichterstatter/Berichterstatterinnen für Presse und Rundfunk sowie die Seniorenvertretung bevorzugt zu berücksichtigen sind." sowie Punkt IV. Vorstand, § 12 Aufgaben des /der Vorstehers/Vorsteherin wird ergänzt durch: "(8) Die an den BVV-Vorsteher nach § 4 Abs. 3 BerlSenG herangetragenen Anliegen der Seniorenvertretung sind allen Fraktionen unverzüglich zur Kenntnis zu geben." Ablehnung
Abstimmungsergebnis: dafür: AfD/B90/Grüne/Linke dagegen: CDU/SPD/FDP Enthaltung: 0
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Ö 4.6 |
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Graffiti könnte auch schön sein |
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1117/XX |
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Ö 4.7 |
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Graffiti kontrolliert ermöglichen |
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1124/XX |
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Ö 4.8 |
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Info-Center des Rathauses Reinickendorf bürgerfreundlicher gestalten |
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1163/XX |
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Ö 4.9 |
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Generationenspielplätze I |
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0927/XX |
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Ö 4.10 |
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Generationenspielplätze II |
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0928/XX |
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Ö 4.11 |
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Hubertussee entschlammen |
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0447/XX |
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Ö 4.12 |
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Liegewiese am Schäfersee |
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0509/XX |
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Ö 4.13 |
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Tränken für Hundespielplätze |
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0524/XX |
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Ö 4.14 |
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Grundinstandsetzung der Zufahrt in der Ollenhauerstraße 65A - 64E / am Kienhorstpark |
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0710/XX |
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Ö 4.15 |
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Barrierefreiheit während der Bauphase |
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0752/XX |
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Ö 5 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 6 |
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Verschiedenes |
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