Drucksache - 1124/XX
Sachverhalt: Die Strafen für Sprayer wurden 2005 verschärft, die Anzahl der Delikte stieg aber weiterhin an. Die durch das Gesetz beabsichtigte Abschreckung ist nicht eingetreten. Gleichzeitig wurden 2005 mehr Freiflächen zugesagt. Um dem illegalen Sprayen vorzubeugen, müssen nun Taten folgen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, ggf. in Kooperation mit Eigentümern wie beispielsweise der deutschen Bahn, Flächen für Graffitis bereitzustellen, um der Street-Art Kultur verstärkt legale Möglichkeiten zur künstlerischen Betätigung zur Verfügung zu stellen.
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