Drucksache - DS/0513/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan XXII-VE 3 (Geltungsbereich siehe Anlage) für das Gelände zwischen Detlevstraße und Bahnaußenring einzustellen. Begründung: Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 04.12.2002
mitgeteilt, dass für eine Weiterführung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens keine hinreichenden Voraussetzungen mehr gesehen werden
und deshalb einer Einstellung des Verfahrens zugestimmt wird. Berlin,
den
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Räumlicher
Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes XXII-VE 3 Maßstab 1:5.000 |
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