Drucksache - DS/1621/VIII  

 
 
Betreff: Wahlvorschlag Beauftragte*r für Menschen mit Behinderungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin schlägt der Bezirksverordnetenversammlung

• Frau Daniela Kaup, geb. am 16.09.1980

zur Wahl als Bezirksbehindertenbeauftragte vor.

 

Die bisherige bezirkliche Behindertenbeauftragte Frau Birgit Herlitze ist seit 01.01 2020 nicht mehr im Dienst.

Die Aufgaben der/des Bezirksbehindertenbeauftragte/n sind im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) festgehalten. Dabei schreibt § 7 LGBG vor, dass die/der Bezirksbehindertenbeauftragte auf Vorschlag des Bezirksamtes durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt wird.

 

Frau Kaup wurde nach einem strukturierten Auswahlverfahren, das am 03.02.2020 durchgeführt wurde, als geeignete Kandidatin ausgewählt.

Frau Kaup erfüllt die geforderten formalen Voraussetzungen. Sie ist Master of Arts in Erziehungs- und Sozialwissenschaften. Seit 2015 ist Frau Kaup als Leiterin der Begegnungsstätte RoBertO der RBO – Inmitten gemeinnützige GmbH tätig. 2015 war sie Sozialpädagogische Fachkraft beim Sozialtherapeutischen Institut Berlin Brandenburg e.V. Von 2012-2014 war Frau Kaup Leiterin des Familienentlastenden Dienstes Lebenshilfe e.V. Burgdorf. Ehrenamtlich ist Frau Kaup seit 2019 Vorstandsmitglied im Lichtenberger Beirat von und für Menschen mit Behinderungen, Mitglied der Bürgerjury Lichtenberg und Mitglied im Berliner Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde e.V.“

Auf dieser Grundlage verfügt Frau Kaup über breit gefächerte Fachkompetenzen auf einem sehr guten Niveau und konnte damit auch im Auswahlverfahren überzeugen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Stelle der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ist seit dem 01.01.2020 nicht besetzt. Mit der Wahl der beauftragten in der Februar-Sitzung der BVV wird eine schnelle Wiederbesetzung dieser Stelle unterstützt.

 

 
 

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