Drucksache - DS/1502/VIII  

 
 
Betreff: Straßenlaternen als Ladestationen nutzen
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. in Zwb. umgewandelt 28.05.2020
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass in Lichtenberg das Angebot von Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch die zusätzliche Nutzung von Straßenlaternen erweitert wird.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des BVV-Anliegens an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und die angefügte Stellungnahme erhalten.

 

Da der zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der mit der Errichtung beauftragten Allego GmbH bestehende Vertrag Mitte 2022 endet, können im Rahmen dieses Vertrages nur noch Ladeeinrichtungen realisiert werden, für die bis spätestens Ende März 2020 die Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen erteilt sind.

 

Während der nachfrageorientierten Errichtungsphase wurden bisher fünf Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum aufgebaut. Zudem wurde eine Schnellladeeinrichtung im halböffentlichen Raum am Standort Landsberger Allee 87, 10407 Berlin durch die Allego GmbH errichtet.

 

Laternenladepunkte werden demnach aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses gegenüber AC Ladesäulen mit zwei Ladeanschlüssen als kritisch gesehen. Die von der zuständigen Senatsverwaltung beauftragte Firma plante acht zusätzliche AC-Ladesäulen bis September 2020 zu erreichten, wobei nicht sämtliche Standorte aufgrund verschiedener Faktoren, wie Baufreiheit, bauliche und verkehrliche Bedingungen realisiert werden können, sodass nur die drei Standorte Zingster Straße 30, Einbecker Straße 63, Möllendorfstraße 93 genehmigt worden sind.

 

 
 

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