Drucksache - DS/1459/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) Den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-47a-1 VE wie folgt zu ändern: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-47a-1 VE für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-19 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
Anlage 1: Alter räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-47a-1 VE Anlage 2: Neuer räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-47a-1 VE
Die wesentlichen Planungsziele sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes sowie die Sicherung einer öffentlichen ufernahen Grünfläche.
b) Die Änderung des Geltungsbereichs im Amtsblatt für Berlin bekannt zu geben.
c) Mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Alter Geltungsbereich Bebauungsplan 11-47a-1 VE
für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-17, 18 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
unmaßstäblich
Bebauungsplan 11-47a-1 VE
Die wesentlichen Planungsziele sind: - die Sicherung eines Gewerbegebiets sowie - die Sicherung einer öffentlichen ufernahen Grünfläche. Anlage 2
Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan 11-47a-1 VE
für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15 - 19 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
unmaßstäblich
Bebauungsplan 11-47a-1 VE
Die wesentlichen Planungsziele sind: - die Sicherung eines Gewerbegebietes sowie - die Sicherung einer öffentlichen ufernahen Grünfläche.
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