Drucksache - DS/1417/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf allen geeigneten Flächen einheimische Sträucher zu pflanzen, beziehungsweise vorhandene Anpflanzungen mit weiteren zu ergänzen. Dabei ist besonderer Wert auf solche Sträucher zu legen, deren Knospen, Blüten, Pollen, Nektar und/oder Beeren Nahrungsgrundlage und Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere sein können. Dabei sollten Obst- und Wildsträucher mit Dornen oder spitzen Blättern sowie auch schnell wachsende Sträucher wie der Schwarze Holunder bevorzugt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg ist sich bewusst, dass eine Pflanzung einheimischer Sträucher wichtig ist. Denn deren Knospen, Blüten, Pollen, Nektar und/oder Beeren können eine Nahrungsgrundlage und Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere bieten. Obst- und Wildsträucher mit Dornen oder spitzen Blättern sowie auch schnell wachsende Sträucher wie der Schwarze Holunder können dort standortgerecht gepflanzt werden, wo z.B. kein Verletzungsrisiko für Bürgerinnen und Bürger besteht. Zudem muss auch auf die Giftigkeit von heimischen Pflanzen geachtet werden. So ist zwar das Fruchtfleisch der heimischen Eibe (Taxus baccata) essbar, die Samen sind zerkaut jedoch sehr giftig und demzufolge in der Nähe von Spielplätzen eher ungeeignet.
Das Straßen- und Grünflächenamt wird auch weiterhin bei der Beschaffung von Pflanzen verstärkt auf eine Auswahl standortgeeigneter und heimischer Pflanzen achten und im Rahmen seiner finanziellen und personellen Kapazitäten beschaffen und pflanzen. Gesonderte kurzfristige Pflanzaktionen sind im Moment nicht möglich, werden aber zukünftig wieder vermehrt durchgeführt.
Der Schutz der heimischen Flora und Fauna ist eine grundlegende Aufgabe des Umwelt- und Naturschutzamtes. Dieses Ziel wird nicht nur in eigenen Planungskonzepten, sondern auch bei Planungen anderer Ämter sowie in der Bauleitplanung konsequent verfolgt. In Bebauungsplanverfahren sind regelmäßig Pflanzlisten mit gebietseigenen Gehölzen Bestandteil der Begründung und bei Ausgleichsmaßnahmen zwingend zu verwenden. Für Bauvorhaben im Innenbereich (Beurteilung nach § 34 BauGB) sind Freiflächenstandards erarbeitet worden, die den Investoren im Baugenehmigungsverfahren zur Berücksichtigung empfohlen werden.
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |