Drucksache - DS/1293/VIII  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre 11-125/28 für das Gelände zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburgstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.06.2019 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Verordnung über die Veränderungssperre 11-125/28 für das Gelände zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburgstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst.

 

Anlage 1: Verordnung

Anlage 2: Räumlicher Geltungsbereich

 

 

Begründung:

Die Eigentümerin des Geländes zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburgstraße beabsichtigte, durch Neubauten in den Innenhöfen des sogenannten „Ilsekiezes“, diesen nachzuverdichten.

Städtebaulich wird das Ziel verfolgt, die vorhandene mehrgeschossige Blockrandbebauung mit den großflächigen grünen Innenhöfen an der Ilsestraße zu erhalten. Der Westen von Karlshorst ist mit Grünflächen unterversorgt. Der Erhalt ist daher von hoher Bedeutung für die Qualität des siedlungsnahen Wohnumfeldes.

Ein eingereichter Bauantrag durch die Eigentümerin, der eine Nachverdichtung im nördlichen Innenhof vorsah, wurde daher für 12 Monate zurückgestellt. Um die Innenhöfe über diese 12 Monate hinaus zu sichern ist gemäß § 14 Absatz 1 BauGB eine Veränderungssperre zu erlassen.


Anlage1

 

Verordnung

über die Veränderungssperre 11-125/28

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst

 

 

Vom       . Mai 2019

 

 Auf Grund des § 16 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6.Dezember 2017 (GVBl.S.664) geändert worden ist.

 

§ 1

 

 Für das Gelände zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburgstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst für das das Bezirksamt die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein.

 

 

§ 2

 

 Je ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Ver­änderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung und im Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht aus.

 

 

§ 3

 

 Auf die Vorschriften über

 

1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungs­sperre (§ 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und

 

2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltend­machung (§ 18 Absatz 3 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

 


§ 4

 

 Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfah­rens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeacht­lich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verord­nungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

 

Berlin, den        . Februar 2019

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 G r u n s t    B.  M o n t e i r o

 Bezirksbürgermeister   Bezirksstadträtin

   für Stadtentwicklung, Soziales

   Wirtschaft und Arbeit


Anlage 2

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales,

Wirtschaft und Arbeit

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

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Veränderungssperre 11-125/28

 

für das Gelände zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburgstraße

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst

 

 unmaßstäblich

 

Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre 11-125/28

 
 

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