Drucksache - DS/1180/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit den öffentlichen Schulen im Bezirk (unter dem Hinweis auf das Fahrradbügelprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) Bedarfe an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen auf öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Schulgelände oder im Straßenraum vor dem Schulgelände abzuklären.
Das Bezirksamt möge daraufhin die Einpassung der Bedarfe in den Verkehrsraum prüfen und finanzielle Mittel sobald als möglich bei der Senatsverwaltung anmelden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im Bezirk Lichtenberg werden dieses Jahr 51 Fahrradbügel an 7 Standorten aus dem entsprechenden Programm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgestellt.
Das Bezirksamt hat sich mit einer Anfrage zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt, um zu erfahren, ob das Programm im kommenden Jahr fortgeführt wird. Die Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass insoweit die haushaltsmäßigen und -rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, voraussichtlich auch im kommenden Haushaltsjahr 2020 den Bezirken finanzielle Mittel aus dem Titel 52108 des Kapitels 0730 für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen zur Verfügung stellen wird. Hierfür muss jedoch unter anderem erst der Beschluss des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2020/21 vorliegen.
In 2019 kamen folgende Standorte für Fahrradabstellanlagen in Frage:
- öffentliche Flächen an Straßen, - öffentlich zugängliche Flächen an Schulen, Kindertagesstätten, Jugend- und Freizeiteinrichtungen, Amtsgebäude, Polizeidirektionen, Sportstätten etc. - Flächen im Berliner Straßennetz
Folgende Bauformen für Fahrradabstellanlagen sind wählbar:
- Kreuzberger Bügel mit Knieholm - Doppelstockparker (nur überdacht) - Sonderformen wie Fahrradboxen
Bisher lagen dem Schul- und Sportamt keine nennenswerten Bedarfsmeldungen für die Schaffung von Fahrradabstellanlagen vor den entsprechenden Schulgrundstücken vor. Eine Mittelanmeldung für 2019 wäre deshalb nicht zielführend gewesen. Mit dem Wissen, dass zu erwarten ist, dass das Fahrradbügel-Programm auch in den kommenden zwei Haushaltsjahren zur Verfügung stehen wird, wird das Schul- und Sportamt den Bedarf an den Schulen ermitteln.
Es ist jedoch jetzt schon darauf hinzuweisen, dass aus Platzgründen nicht an jeder Lichtenberger Schule eine Fahrradabstellanlage umsetzbar sein wird.
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