Drucksache - DS/1133/VIII
Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste und empfiehlt die Ablehnung der Drucksache.
Begründung:
Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste hat in seiner 27. Sitzung am 26.03.2019 die o. g. Drucksache beraten In der Begründung des Antrages wurden u. a. mögliche Stauungen zu den Haupt-verkehrszeiten angesprochen. Allerdings wird dieses Thema bereits seit mehreren Jahren behandelt und es erfolgten bereits verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsregulierung bzw. -Überwachung (Haltverbot, Dialogdisplay, Verkehrszählungen). Überdies gibt es andere, geeignetere Maßnahmen wie z. B. polizeiliche Kontrollen.
Text des Ursprungsantrages:
Das Bezirksamt wird ersucht, an der Hildegard-Marcusson-Straße die Zufahrt in das Wohngebiet Rummelsburger Bucht für Nicht-Anlieger durch die Schilder 251 (Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) oder 260 (Verbot für Krafträder sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatzschild 1022-12 (Radfahrer und Anlieger frei) zu untersagen. Zusätzlich soll das Links-Abbiegen von der Hauptstraße stadteinwärts in die Hildegard-Marcusson-Straße durch das Schild 214-20 (vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und rechts) mit dem Zusatzschild 1020-20 (Anlieger frei) untersagt werden. Auch bei der Ausfahrt vom Aldi-Parkplatz sollte zur Ergänzung das Schild „Vorgeschriebene Fahrtrichtung links und rechts“ mit dem Zusatzschild 1020-12 (Radfahrer und Anlieger frei) angebracht werden. In gleicher Weise sollte das Rechtsabbiegen stadtauswärts von der Hauptstraße in die Georg-Löwenstein- Straße und die Hildegard-Marcusson-Straße für Nicht-Anlieger verboten werden
Abstimmungsergebnis: 8 / 4 / 0
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