Drucksache - DS/1111/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Diskussion über die „Verwaltungsmodernisierung“ durch ein Gutachten über das Budgetierungsverfahren und die Kosten-Leistungsrechnung (KLR) ergänzt wird.
Begründung: Das am 20.11.2018 von Senat und RDB vorgestellte „Reformpaket“ befasst sich nicht mit Budgetfragen. Das in die Jahre gekommene KLR-System wirft inzwischen aber viele Fragen auf und sollte dringend überarbeitet oder durch ein transparenteres System ersetzt werden. Ist es wirklich zielführend, dass Fallzahlen alles und die Qualität sehr wenig bedeuten, werden die ganz unterschiedlichen Verhältnisse der Bezirke in den Produkten wirklich sachgerecht berücksichtigt, ist das KLR-System nicht viel zu kompliziert, usw., usw.? Ist es wirklich der richtige Ansatz, das Geld nach Bedarf und Kassenlage „zuzuteilen“ oder wäre es nicht besser die Bezirke in Anlehnung an Kommunen mit Steueranteilen zu finanzieren. Ob Gewerbesteuern, Grundsteuern oder Hundesteuern, alles geht an die Hauptverwaltung. Die Bezirke dürfen von ihren eigenen Einnahmen so gut wie nichts behalten. Nur durch höhere Fallzahlen können sie ihr Budget erweitern. Hätten die Bezirke z. B. nicht viel mehr Interesse an Wirtschaftsförderung, wenn ein Teil der Gewerbesteuern ihnen zufließen würde? Hätten die Bezirke nicht besser ihr eigenes Investitionsbudget? Z. B. im Schulwesen, damit sie rechtzeitig eingreifen können, bevor eine hektische Schulbauoffensive unerlässlich wird und dann keine Handwerker mehr zur Verfügung stehen. Alle diese Fragen gehören einmal auf den Tisch und diskutiert.
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