Drucksache - DS/1075/VIII
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Betreff: |
Bebauungsplan 11-93 – erneute Behördenbeteiligung, Beteiligung der Öffentlichkeit, erneute eingeschränkte Beteiligung der betroffenen TÖB; Arbeitstitel: Frankfurter Allee 135
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Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bezirksamt | Bezirksamt |
Verfasser: | BzStRin StadtSozWiArb | |
Drucksache-Art: | Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme | Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme |
Beratungsfolge: |
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) | das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-93; Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis erneute TÖB | b) | Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB; Anlage 3: Auswertung und Ergebnis Öffentlichkeit | c) | Das Ergebnis der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und Fachverwaltungen gem. 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB; Anlage 4: Auswertung und Ergebnis erneute eingeschränkte TÖB | d) | In Kenntnis des städtebaulichen Vertrags vom 02.11.2018 und des Erschließungsvertrags vom 21.08.2018 den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-93 vom 23.10.2018 mit Deckblatt vom 10.12.2018 für die Grundstücke Rathausstraße 13-17, Frankfurter Allee 129/137 und 145/149, Stefan-Heym-Platz 1 sowie Möllendorffstraße 2-3 im Bezirk Lichtenberg einschließlich der Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplanentwurf 11-93 Eine PDF-Datei des Bebauungsplanentwurfs lag den Mitgliedern des Bezirksamts vor. Das Original des Bebauungsplanentwurfs befindet sich zur Einsichtnahme im Fachbereich Stadtplanung. | Begründung: Es wird über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens unterrichtet. | Begründung der Dringlichkeit: Nach Aussage der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH wurde mit dem Generalübernehmer Porr AG vor dem Hintergrund des bereits weit fortgeschrittenen Bebauungsplan-Verfahrens ein Vertrag geschlossen, der eine Planreife bis 31.12.2018 zugrunde legt. Bei Nichterreichen müssten im Januar 2019 Nachverhandlungen im Hinblick auf die Realisierung von Baufeld 1 geführt werden, wobei im Ergebnis von Mehrkosten für die HOWOGE auszugehen ist. Aufgrund der angespannten Marktsituation und der erforderlichen Planungssicherheit aufseiten des Generalübernehmers ist das Risiko einer Kündigung als sehr hoch einzuschätzen. In diesem Falle müsste die HOWOGE erneut ein europaweites öffentliches Vergabeverfahren für Generalübernehmerleistungen durchführen. Allein ein solches Verfahren würde rd. sechs Monate in Anspruch nehmen. Sofern überhaupt neue Angebote eingehen, ist mit einer generellen Preissteigerung in der Baubranche von ca. 10% p.a. zu rechnen. |
Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-93 für die Grundstücke Rathausstraße 13-17, Frankfurter-Allee 129/137 und 145/149, Stefan-Heym-Platz 1 sowie Möllendorffstraße 2-3 im Bezirk Lichtenberg
Ziele des Bebauungsplanes Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) und Urbanen Gebietes (MU), Sicherung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gleichrichterwerk“, Sicherung von Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
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